Baufinanzierung welche Unterlagen Braucht die Bank

Bausparen Welche Unterlagen benötigt die Bank?

Inwieweit ist Eigenkapital für die Baufinanzierung sinnvoll? Keine Papiere, kein Kredit. Bevor die Bank Geld für einen Immobilienkauf ausleiht, benötigt sie mehrere Dokumente. Vereinzelt werden wir gefragt, warum für die Baufinanzierung eine umfangreiche Dokumentation erforderlich ist. Die Bank benötigt diese Unterlagen, um den Beleihungswert der Immobilie zu ermitteln.

Welche Unterlagen braucht die Bank für die Baufinanzierung?

Keine Papiere, kein Anrecht. Bevor die Bank für einen Immobilienerwerb Gelder ausleiht, benötigt sie mehrere Dokumente. Sie müssen Angaben über Ertrag, Sicherheit und Werthaltigkeit der Liegenschaft beinhalten. Die Bank beschließt umso rascher, je rascher alle Dokumente vorlagen. Wenn das Guthaben nicht unverzüglich genutzt wird, können weitere Zusatzkosten aufkommen.

Nach einem bestimmten Zeitraum berechnet die Bank Zinsen auf das noch nicht in Anspruch genommene Anleihe. Zu den notwendigen Dokumenten: Einkommensnachweis: Für den Nachweis des Einkommens muss das Einkünfte auf der Grundlage der Lohnzettel, der Einkommensteuererklärung und des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen werden. Für Selbständige kann das Arbeitseinkommen mit der Einkommensteuerbescheinigung und einer Gewinn- und Verlustbilanz dokumentiert werden.

Bestehen sonstige Erträge (Mehreinnahmen, Mieteinnahmen...) oder Leistungsverpflichtungen (Darlehen, Instandhaltung...), sind diese zusätzlich zu dokumentieren. Wenn andere Geber einbezogen werden, sollte auch ihr Engagement für die Finanzen dargelegt werden. Bei der Beteiligung von Privatanlegern unterscheiden sich die Kreditinstitute in der Art und Weise, wie sie nachzuweisen sind. Daher muss man die Bank immer nach der Möglichkeit des Nachweises im Vorfeld mit Privatkreditgebern befragen.

Das Objekt dokumentiert: Welche Art von Informationen eine Bank über das Objekt haben möchte, ist stark abhängig von der Art des Objekts. In der Regel müssen der Geländeplan, der Grundrissplan, der Grundbuchauszug, die Wohnraumberechnung und Photos eingereicht werden. Daraus muss man erkennen können, welche Flächen des Hauses zu den einzelnen Wohnungsbesitzern zählen. Befindet sich die Liegenschaft auf einem Erbbaurechtsträger, ist auch der Erbrechtsvertrag in den Unterlagen enthalten.

Eine Auflistung der erforderlichen Immobilienunterlagen bei der Bank ist vor der ersten Sitzung ersichtlich.

Überblick: Die Bank benötigt diese Dokumente für ein Immobiliendarlehen.

Wenn Sie sich Ihren Wunschtraum vom eigenen Heim verwirklichen wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Baufinanzierung. Aber bevor der Immobiliendarlehen in der Hosentasche ist, muss der Eigentümer zuerst viele Dokumente sammeln. Um ein Baudarlehen genehmigen zu können, muss sich die Bank zunächst einen Gesamtüberblick verschaff. Dazu benötigt sie Angaben zur Bonität des zukünftigen Hausbesitzers.

Andererseits braucht die Bank Informationen und Tatsachen über die zu finanzierendeobilie. Die Bank will auch den Betrag der Kreditsicherheit wissen. Zur Klärung all dieser Fragen muss der Anmelder im Rahmen des Kreditantrages unterschiedliche Unterlagen vorlegen. So lange die Dokumente nicht vollständig sind, kann die Bank nicht über den Darlehensantrag nachdenken.

Um sicherzustellen, dass der zukünftige Hausbesitzer keine überflüssige Zeitverluste hat, haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, welche Dokumente die Bank in der Regel für ein Immobiliendarlehen benötigt. Unter Kreditwürdigkeit versteht man die Befähigung und Einsatzbereitschaft des Bewerbers, das Immobiliendarlehen angemessen zu tilgen. Daher ist es eine Frage der Kreditwürdigkeit des zukünftigen Hausbesitzers. Gelangt die Bank zu dem Schluss, dass die Kreditwürdigkeit des Bewerbers unzureichend ist, wird sie das Darlehen nicht gewähren.

Die Bank benötigt für die Kreditprüfung Unterlagen, die Auskunft über die Ertrags- und Finanzlage erteilen. Je nachdem, ob es sich bei dem zukünftigen Hausbesitzer um einen Angestellten oder Selbständigen handelt, muss er möglicherweise etwas andere Unterlagen einreichen: Auch der zukünftige Hausbesitzer muss sich im Rahmen der Kreditprüfung grundsätzlich darauf einigen, dass die Bank eine Anfrage bei der SCHUFA stellen kann.

Diese Query gibt der Bank Auskunft darüber, ob der Bewerber andere Darlehen in Anspruch genommen hat und ob er seinen Zahlungspflichten stets korrekt nachkommt. In der Regel enthält der Immobiliendarlehensvertrag selbst eine Bestimmung, mit der der Hausbesitzer die Genehmigung erteilt, das Immobiliendarlehen in der Schufa-Datei zu speichern. Dabei will die Bank nicht nur wissen, wem sie einen Immobiliendarlehen gewährt.

Vielmehr möchte sich die Bank auch ein bestmögliches Abbild der Liegenschaft machen, für die das Immobiliendarlehen genutzt werden soll. Deshalb muss der zukünftige Hausbesitzer verschiedene Dokumente vorlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bewerber ein Gebäude errichten oder ein Gebäude, eine Wohnanlage oder ein Land erwerben will.

Darüber hinaus können zwischen den Kreditinstituten Unterschiede in Bezug auf die geforderten Dokumente bestehen. Im Regelfall erhält der Bewerber jedoch von seiner Bank eine Aufstellung. Im Regelfall möchte die Bank jedoch die folgenden Dokumente sehen: Ein Immobiliendarlehen ist in der Praxis in der Praxis mit höheren Beträgen verbunden. Daher will sich die Bank angemessen schützen.

Die Bank berechnet zu diesem Zweck den so genannten Beleihungswert. In der Regel vergibt die Bank nur ein Kredit in der Größenordnung, die dem Beleihungswert der Hypothek entsprach. Das Immobiliendarlehen selbst ist durch die Eintragung einer Grundpfandrechte im Kataster gesichert. Darüber hinaus muss der zukünftige Hausbesitzer gelegentlich zusätzliche Sicherheit leisten.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum