Verkauf von Kundenforderungen durch Kreditinstitute - was verbirgt sich dahinter? Beispielsweise gewährt eine Bank Baudarlehen. Absicherungsinstrument der Bank gegen Tilgungsrisiken ist die im Kataster eingetragene Grundpfandrechte, die nicht im Verkauf von Forderungsbeständen enthalten sind. Es hat für den Verbraucher den Vorteil, bei der Rückzahlung der zugrunde liegenden Forderung variabel zu sein und kann ihn in die Lage versetzen, am Ende der Frist günstig zu einem anderen Hypothekenkreditgeber zu wechseln.
Eine Forderungsveräußerung ist definiert als ein Veräußerungsgeschäft, bei dem ein Kreditgeber (z.B. die Bank, die den Baukredit gewährt hat) eine Forderungen an einen Dritten verkauft, der durch vertragliche Vereinbarungen abgesichert ist. Die Gelder werden dem Kreditgeber unverzüglich zur Verfuegung gestellt. Zur Finanzierung des neuen Hauses hat eine Gastfamilie einen Immobilienkredit abgeschlossen und den Baukredit bisher fristgerecht zurückgezahlt.
Aufgrund äußerer Einflüsse, wie z.B. einer Erkrankung, ist es nicht mehr möglich, den Baukredit fristgerecht weiterzuzahlen, oder die Bank geht davon aus, dass die äußerlichen Einflüsse zu Zahlungsverzögerungen mit sich bringen können, obwohl die Fami ielien weiterhin fristgerecht zahlen, weil sie das Geldbeträge an anderer Stelle aufnehmen. Deshalb beschließt die Bank, den Baukredit mit weiteren Immobilienkrediten wieder zu verkaufen, und der neue Erwerber kümmert sich um die Abrechnung.
Für die Bank von Vorteil: Sie hat kein Rückzahlungsrisiko mehr für die Eigenheimfinanzierung. Vorteile des Schuldenerwerbers: Es gibt zum Teil Immobilienkredite, die ordentlich zurückgezahlt und keineswegs verfallen sind und darüber hinaus erzielt der neue Besitzer seine Gewinne. Die Problematik ist die Verwandtschaft, die jetzt ein Immobilienkredit für das eigene Haus hat, der auch abgeschottet werden kann.
Laut Basler Bankenausschuss verlangt Basel II von den Kreditinstituten eine Eigenkapitalunterlegung für gewährte Baudarlehen, die sich nun an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers (über das Risikorating des Auftraggebers) orientieren. Daher sind die Kreditinstitute daran interessiert, schlecht bewertete Forderungsbestände rasch auszugleichen. Es ist bekannt, dass Kreditinstitute auch Privat- oder Gewerbeimmobilienkredite verkaufen, die bisher pünktlich gezahlt wurden.
Die Veräußerung von Forderungen, deren Veräußerung mit Einwilligung des ersten Kreditnehmers erfolgt, ist bei der Veräußerung von Forderungen problemlos, und auch wenn die Bank den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs beendet, ist dies gesetzlich kein Hindernis. Ganz anders sieht es bei Kreditinstituten aus, die ein nicht gekündigtes Immobilienkreditgeschäft aufgeben. Damit hat der Kreditnehmer einen neuen Kreditgeber und kann sich gegen eine Verletzung des Bankgeheimnisses verteidigen, nicht aber gegen den zwischen der Bank und dem neuen Schuldner abgeschlossenen Kontrakt, da dieser rechtskräftig ist.
Im Gegensatz zu Medienberichten verkaufen nicht alle Kreditinstitute Baudarlehen. Beispielsweise plant die Dt. Bank mit ihrer Dachmarke DSL Bank und ING-DiBa nicht, Forderungen aus durch Grundpfandrechte besicherten Immobilienkreditforderungen zu verkaufen, die fristgerecht und fortlaufend gezahlt wurden. Manche Kreditinstitute verzichten auf den Verkauf von Schulden, indem sie Zuschläge von etwa 0,05 Prozentpunkten auf die Bauzinsen zahlen.
Einige Kreditinstitute verzichteten auf das Recht, Forderungen aus der Hausfinanzierung, die nicht fristgerecht bezahlt werden, gegen eine Zinsprämie zu verkaufen. Einzelne Kreditinstitute und Sparbanken, wie die Sparda-Bank Kiel und Hessen oder die Sparbank Hamburg, übertragen Kreditforderungen nur mit Einwilligung des Auftraggebers. Ungeachtet des Verzichts der Kreditinstitute ist der Versicherer dabei, die aktuelle Rechtslage beim Verkauf von Forderungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu abändern.
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