Hallo, ich habe eine Anfrage zur Auszahlung von Geld von einem Konto bei der DKB (Deutsche Creditbank AG). Als Neueinsteiger bei der Kreditkartenbranche kann ich den Prozess noch nicht wirklich verstehen. Es handelt sich um ein normales Konto mit einer Konto-Nummer, auf das das Geld jeden Monat überwiesen wird und alle Kosten anfallen.
Bisher erfolgte die Auszahlung über die EC-Karte. Gibt mir die Kreditkarte im Grunde genommen zwei Accounts mit zwei Account-Nummern? Falls ja, kann ich mit meiner Kreditkarte Geld von meinem laufenden Konto mitnehmen? Ist dies nur vom "Kreditkartenkonto" aus möglich, so dass ich immer zuerst Geld vom laufenden Konto auf das Kartenkonto transferieren muss?
Ich habe eine weitere Anfrage zur Kreditkartenzahlung. Sind Zahlungen per Kreditkarte in der Regel kostenfrei oder fallen dafür Gebühren an? Bei DKB-Kreditkarten wird zunächst auf das Kreditkartenunterkonto zugegriffen, bei fehlendem Geld auf das laufende Konto. So müssen Sie kein Geld auf dem overnight money-like Kreditkartenunterkonto haben.
Die Auszahlung von Geld mit DKB VISA ist bei DKB VISA kostenfrei. In Deutschland haben jedoch gerade einige Spitzbanken ihre Verkaufsautomaten für Kreditkarteninhaber bei Online-Banken verboten. Wenn einzelne Automatenbediener zusätzliche Kosten anfordern, muss dies während des Abhebevorgangs angegeben werden. Die Zahlung per DKB-Kreditkarte ist bis auf den Währungsumrechnungszuschlag (wenn nicht ) kostenfrei.
Wurde das nicht durch das Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. Juni (U(K) 1607/10) geregelt? Wurde das nicht durch das Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. Juni (U(K) 1607/10) geregelt? Meiner Meinung nach wurde jedoch nur eine gewisse Gruppe von Banken dazu verdammt, ihre Maschinen für die Bezahlung von Krediten einer gewissen Gruppe zu öffend.
Ist das nicht durch das Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. Juni (U(K) 1607/10) geregelt? einer gewissen Institution zur Eröffnung von Krediten. Doch zumindest erhält man - auch wenn es mit Ausgaben und Wartezeiten zusammenhängt - im Fall einer Sperrung und Zwangsnutzung seiner EC-Karte die anfallenden Kosten zurück.
Insofern steht die DKB zumindest zu Ihrem Motto "Weltweit kostenfrei mit Ihrer Kreditkarte abheben". Unter-Konto, und wenn es dort kein Geld gibt, auch auf das Tagesgeld. Sie bekommen eine Kreditlinie. Ist er müde, gibt es kein Geld mehr. Sie können das Kreditlimit durch Überweisung auf das Subkonto aufstocken.
Kreditkartenunterkonto. Richtig. Wenn einzelne Automatenbediener zusätzliche Kosten anfordern, muss dies während des Abhebevorgangs angegeben werden. Vielen Dank und Grüße, wenn einige Betreiber von Verkaufsautomaten zusätzliche Kosten erheben, muss dies während des Abhebevorgangs erwähnt werden. Gehen Sie dazu an den nächstgelegenen Geldautomaten, der keine zusätzlichen Auszahlungen erhebt. Vielen Dank und Grüße, Subkonto, und wenn es kein Geld gibt, auch auf dem laufenden Konto.
zum Teilkonto. Dabei ging ich von folgendem Umstand aus: um starten zu können. Case: 2nd case: "Leistungsbilanz + fester Darlehensbetrag (z.B. EUR 500)" wird errechnet und am Ende des Monats vom Leistungskonto abgezogen. Wenn das Kreditlimit jedoch nicht einmal den laufenden Kontostand deckt, sondern nur aus einem festen Kreditbetrag besteht, der möglicherweise nicht einmal den laufenden Kontostand deckt, müsste ich im Falle eines Zweifels den erhöhten "Strafzins" einfordern. Allerdings ist mein Konto durch Sparen vielleicht gut ausgelastet und ich habe die Übertragung auf das Kreditkartenterminal nur "vergessen".
Es gilt der 2. Fall: Zahlungen / Auszahlungen mit der Kreditkarte werden zunächst nur bis zu ihrer Höhe dem Konto der Kreditkarte belastet. Die Verrechnung mit dem laufenden Konto erfolgt einmal im Jahr ("22. Mai"). EUR )" Das Kartenlimit ist festgelegt (Sie können es natürlich bei ausreichender Kreditwürdigkeit auch kurzfristig ändern). In meinem Falle wurde das Ausgleichslimit auf etwa 3 Nettomonatsgehalt festgelegt, so dass die Deckung des aktuellen Kontosaldos nie ein Thema war. Vielleicht gut ausgefüllt durch Sparen, nein, man kann die Kreditkarte nicht zu stark beanspruchen (soweit ich weiss; der Sachverhalt ist noch nicht eingetreten).
Sie zahlen also keine Strafgebühren, aber im ungewöhnlichen Falle können Sie nicht mehr mit der Firma auszahlen.
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