Fidor Login

Anmeldung bei Fidor

Der Fidor Smart Banking App ist für Sie gemacht: Sie können den Fidor Notruf sowie die Dispo in der App aktivieren. Ungefähr einen Tag später wurde die Telefonnummer geändert, aber das Login wurde noch nicht geändert. Die geschädigte Partei erhält dann einen trügerisch authentischen Änderungsauftrag und ein offizielles Dokument der Fidor Bank. Am nächsten Werktag ist dann die Fidor Bank d. Die Fidor Bank geht neue Wege im Online-Banking und wurde für ihre innovative Idee bereits mehrfach ausgezeichnet. Erstmalige Anmeldung bei Fidor Banking Sobald die FIN abgeschlossen ist, werden Sie automatisch zum Online-Banking weitergeleitet:

Die Fidor Bank AG -

1.1 Die Fidor Bank AG (nachfolgend: "Fidor") erlaubt es dem Entwickler, über eine offen gestaltete Oberfläche (nachfolgend: "API") Software-Anwendungen zu entwickeln, die auf die Bankensysteme und Fremdsysteme und -dienste von Fidor zuzugreifen. Entwickler sind somit in der Lage, neuartige Software-Applikationen (im Folgenden: Partner-Apps) für verschiedene Hardware-Plattformen, vor allem aber für Mobilgeräte zu entwickeln.

Sie können von Fidor selbst verwendet oder den Kundinnen und Kunden von Fidor (im Folgenden "Kunden" oder "Endkunden" genannt) zur Verfuegung gestellt werden. Developer ist die physische oder rechtliche Instanz, die Partner-Apps in eigener Regie erstellt und/oder betrieben hat (im Folgenden: Developer). Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Fidor zu den Bauherren in Verbindung mit der Erstellung, der Bereitstellung, dem Betreiben und der Verwendung der Partner-Apps.

Mit Fidor steht eine Open-Management- und Developmentumgebung sowie eine Community-Plattform für Developer zur Verfugung. Zusätzlich zu diesen Bedingungen finden alternativ die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fidor-Entwicklergemeinschaft (https://developer.fidor.de/terms-and-conditions/) Anwendung. Die Änderung dieser Allgemeinen Bedingungen wird dem Bauherrn auf der Fidor-Website und über die mit seinem Konto verbundene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Bauherr nicht per E-Mail widerspricht.

Die Beanstandung muss der Bauherr innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Mitteilung der Veränderungen an Fidor richten. Andernfalls gilt die Anpassung als vom Bauherrn genehmigt. Wenn der Bauherr der Ergänzung der AGB nicht zustimmt oder diese ablehnt, beendet sich das vertragliche Verhältnis mit Fidor und das nach Ziffer 5 gewährte Recht zur Nutzung der API verfällt mit sofortiger Wirkung. Der Bauherr kann die AGB jederzeit ändern.

1. Die Erstellung von Partner-Apps in der Testerumgebung ist für jeden und ohne Einschränkung mit einem freigeschalteten Fidor-Konto möglich. Die Fidor kann nach eigenem Gutdünken (i) Entwicklern erlauben oder verbieten, Partner-Apps zu programmieren, (ii) jede Erlaubnis zur Programmerstellung einer Partner-App entziehen und/oder (iii) individuelle Partner-Apps, die lebendig gestartet wurden und in Aktion sind, von der Verwendung der API ausschließen.

Für die Erstellung einer Partner-App mit Verweis auf die folgenden Geschäftsmodelle und/oder Leistungen ist eine vorhergehende ausdrückliche Genehmigung von Fidor vor Entwicklungsbeginn gemäß Ziffer 2.1: 1. notwendig. 5 Das Restrisiko der Partner-App obliegt dem Bauträger. Fidor ist nicht verpflichtet, den Entstehungsprozess zu begleiten oder andere Unterstützungsleistungen zusätzlich zu den auf der Website oder dem Developer-Portal bereitgestellten Informationen zu erbringt.

Die Fidor behält sich das Recht vor, diese ohne Angaben von Hindernissen zu deaktivieren, ohne dass sich daraus Rechte des Bauherrn ergeben. Der Bauherr wird Partner-Apps erst dann aktivieren und verwenden, wenn sie einen hinreichenden Funktions-Test durchlaufen haben und in der von Fidor bereitgestellten Test-Umgebung (Sandbox) ohne nennenswerte Störungen ausfürbar sind.

Die Partner-Apps müssen vor einer Live-Übertragung den von Fidor auf der Fidor-Website festgelegten und geplanten Genehmigungsprozess absolvieren. Ein produktiver Einsatz einer Partner-App ohne Veröffentlichung durch Fidor ist nicht gestattet. Die Fidor wird die Anwendung sofort freigeben, und zwar mit der erforderlichen Releasegeschwindigkeit, die von der juristischen und technologischen Kompliziertheit der Partneranwendung und den Mitteln von Fidor abhängt.

Fidor kann einen bestimmten Zeitraum für die Veröffentlichung der Partner-App nicht garantieren. Auch nach allen maßgeblichen Veränderungen, Aktualisierungen und/oder Aktualisierungen einer bereits veröffentlichten Partner-App ist eine erneute Veröffentlichung gemäß Ziffer 7 notwendig. Signifikante Veränderungen ergeben sich vor allem bei neuen Funktionalitäten der Partner-App oder neuen Zugangsmöglichkeiten der Partner-App zu den Endkundendaten.

Die Betreiberin ist dazu angehalten, die Fidor über funktionelle Änderungen an der Partner-App spätestens 15 Bankwerktage vor einem vorgesehenen Live-Event zu informieren. Insofern wird sich der Bauherr verpflichten, keine in Partner-Apps integrierten Angebote zu veröffentlichen, die die Rechte Dritter aufheben. Im Falle einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter, insb. bei Verletzungen von Schutzrechten Dritter oder Wettbewerbsrechtsverletzungen, wird der Bauherr Fidor auf erstes Anfordern von allen Forderungen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.

Der Bauherr wird ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Funktionen in Partner-Apps einbinden, die sich zur Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung an Dritte und/oder zur Beschaffung von Auftraggeberdaten in anderer Weise eignen. Es ist dem Bauherrn nicht gestattet, Funktionen in die Partner-App zu implementieren, die es erlauben, vorhandene Abläufe und Funktionen des Fidor-Banksystems zu unterlaufen oder in einer anderen, nicht vorgesehenen Weise zu nutzen.

Der Bauherr erklärt sich unentgeltlich bereit, den Vermerk "Powered by Fidor" und das jeweilige gültige Firmenlogo von Fidor in gut lesbarer Schrifthöhe und mit einem Link auf die von ihm programmierte Partner-Applikation www.fidor.de in der Partner-App, die zugehörige Offertenseite im Netz oder in der Handy-Applikation und alle anderen Werbeschriften an die Partner-App zu übermitteln.

Fidor kann jedoch nach eigenem Gutdünken und ohne Angaben von GrÃ?nden auf dieses Recht verzichtet und die Löschung der vorgenannten Hinweise und des Logos veranlassen. Der Fidor wird das unübertragbare und unkomplizierte Recht zur unentgeltlichen Verwendung der Entwicklermarke für Presseveröffentlichungen oder andere Informations- und Werbepublikationen über die Partner App für alle gängigen Nutzungsformen, insb. für die Verwendung im Netz oder für mobile Endgeräte gewährt.

Trotz aller von Fidor getroffenen Sicherheitsvorkehrungen können API-Anrufe und/oder Bankdienstleistungen, die über die Partner-Apps initiiert werden, von Hackern unterbrochen, mißbraucht oder in betrügerischer Absicht geändert werden. Dies kann zu erheblichen Verlusten bei Fidor und den Endverbrauchern führen. Vor allem API-Überweisungen mit abgehenden Geldüberweisungen von Fidor sind zurzeit nicht durch eine Mountainbike- oder FIN-Nummer (Fidor-Identifikationsnummer) abgesichert, und es besteht eine erhöhte Gefahr der Verwendung dieser Features.

Der Bauherr ist technisch und rechtlich für alle Bankgeschäfte und/oder sonstigen Zugriffe und Übermittlungen eigener und fremder Angaben, vor allem von Angaben von Endverbrauchern, verantwortlich. Der Kunde wird die technischen Sicherheitsmaßnahmen in die Partner App oder eine andere verwendete IT-Infrastruktur einbinden, die dem neuesten technischen Standard entspricht.

Bei unrechtmäßigem Zugang Dritter zur Partner-App oder einer Störung der Partner-App ist der Bauherr für alle daraus entstehenden Folgen aufkommen. Auf erstes Verlangen hat er Fidor von allen Forderungen Dritter freizustellen. Dazu gehören vor allem alle Forderungen von Endverbrauchern sowie die Aufwendungen für die Abwehr und Verfolgung von Rechtsstreitigkeiten.

Der Fidor ist berechtigt, nach freiem Willen und Gewissen Sicherheiten für die Nutzung der Partner-App durch eine Barhinterlage oder eine Bankgarantie zu verlangen. Der Bauherr hat Fidor umgehend zu benachrichtigen, wenn (i) die Partner-App erhebliche Fehlfunktionen aufweist, (ii) der unrechtmäßige Zugang Dritter zu Informationen zumindest vermutbar ist oder (iii) betriebliche Schwierigkeiten im Datenschutzbereich aufgetreten sind.

Ein Verstoß gegen die vorgenannte Meldepflicht berechtigen Fidor, die Partner-App zu blockieren und das vertragliche Verhältnis außerplanmäßig zu beenden. Darüber hinaus ist der Bauherr zur unverzüglichen Behebung der oben beschriebenen Störungen und zur Behebung der vorhandenen Mängel angehalten. Der Bauherr hat das widerrufbare, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, weltweit geltende Recht, die Fidor-API durchzusetzen.

Die Fidor hat das Recht, die API nach eigenem Gutdünken zu ändern, zu aktualisieren oder einzustellen. Die Fidor erhebt für die Verwendung der API eine Bruttogebühr von 14,90 EUR pro Jahr. Darüber hinaus entstehen Honorare, Kommissionen, Honorare und Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die von Fidor oder von Dritten, auf die die Partner-App zugegriffen hat (z.B. SEPA-Überweisung, Chargeback-Gebühren).

Die Leistungen werden dem Bauherrn separat in Rechnung gestellt. Der Bauherr, der die Live-Freigabe der Partner-App gemäß Ziffer 2 vornimmt, ist Alleinschuldner aller Zahlungsverpflichtungen an Fidor. Das alleinige wirtschaftliche Restrisiko des Bauherrn besteht darin, die anfallenden Aufwendungen gemäß Ziffer 6.1 und 6.2 an die Endverbraucher oder die Benutzer der Partner App weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen.

Hierauf hat der Anspruch von Fidor keinen Einfluss. Die Rechnungsstellung von Fidor findet jeden Monat in digitaler Ausfertigung am Ende des Monates statt. Der Betrag ist unmittelbar fälliger Betrag und wird vom Entwicklerkonto abgebucht, für das der Bauherr Fidor die erforderliche Genehmigung erteilen wird. 5. Eine Einigung über die Beteiligung von Fidor am Umsatz oder an den Aufwendungen einer Partner-App erfordert eine gesonderte schriftliche Absprache.

Wenn der Bauherr die Partner-App Dritten gegen Entgelt oder kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat, liegt die zivil- und vertragliche Haftung gegenüber den Endverbrauchern allein bei ihm. Der Bauherr ist nicht befugt, Fidor gegenüber Dritten zu repräsentieren. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Partner-App nur unter Einschluss von rechtswirksamen, für den jeweiligen Zweck geeigneten Endkundenbedingungen genutzt wird.

Dabei ist ausdrücklich zu beachten, dass die Partner-App nicht von Fidor kommt und dass die Inhalte und die betriebliche Verantwortlichkeit für die Nutzung nicht bei Fidor, sondern beim Bauherrn liegen. Der Bauherr darf beim Verkauf und Abschluss von Verträgen mit den Endverbrauchern der Partner-App nicht den Anschein erwecken, dass er selbst von der Bankaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird und/oder dass er ein Kreditinstitut betreibt.

7. 1 Die Haftbarkeit von Fidor im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betreiben von Partner Apps ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt; bei der schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten haften Fidor auch für leichte fahrlässiges Verhalten. Soweit der Fidor für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen haftbar ist, haften wir nur für den vertragstypisch voraussehbaren Sachschaden.

8.1. 2 Fidor ist nicht haftbar für Schadensfälle, für die Fidor nicht verantwortlich ist. Das betrifft im Besonderen Schadensfälle, die auf Fälle höherer Gewalt, Aufruhr, Krieg, Terrorismus oder Naturkatastrophen, Hackerangriffe (im weiteren Sinne), widrige Marktverhältnisse oder den Ausfalls- oder Störfall von technischen Systemen oder Computerausrüstungen beruhen, über die Fidor keinen Einfluß hat.

Die Rechte des Bauherrn gegen Fidor können nicht übertragen oder gepfändet werden. Der Fidor ist befugt, seine Rechte gegen Entwickler (einschließlich aller Zahlungsansprüche) zu abtreten und zu Pfandrecht zu geben. Die Fidor wird persönliche Angaben über die über die Partner-App durchgeführten geschäftlichen Beziehungen sammeln, bearbeiten und verwenden. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abwicklung von geschäftlichen Beziehungen mit Endverbrauchern.

Der Bauherr bevollmächtigt Fidor hierdurch, diese Daten zu erfassen, zu verarbeiten, zu nutzen und an Dritte weiterzugeben, und zwar ausschließlich zum Zweck der Abwicklung von Geschäften mit der Kundschaft und den zuständigen Stellen, die ein nachweislich berechtigtes Interessen haben. Der Bauherr wird sich verpflichten, alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen in allen für die Nutzung der Partner-App maßgeblichen Staaten zu beachten.

Der Datenschutz für die Nutzung der Partner-Applikation obliegt allein dem Bauherrn. Auf erstes Verlangen des Bauherrn wird Fidor von allen Forderungen Dritter freigestellt. Dazu gehören vor allem alle Forderungen von Endverbrauchern sowie die Aufwendungen für die Abwehr und Verfolgung von Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn und Fidor ist zeitlich unbegrenzt.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauträger und dem Fidor findet ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum