Zwei Mal haben die Kreditinstitute ein in jüngster Zeit ergangenes politisches Urteil über alte Kreditverträge abwehrt. Eine Entscheidung im Sinn der Beschwerdeführer könnte die Industrie schwer wiegen. Da viele Kreditinstitute und Hypothekenbanken in der vergangenen Zeit unzulässige Widerrufsanweisungen eingesetzt haben, können die Verbraucher - jedenfalls in der Theorie - von diesen veralteten, kostspieligen Darlehen absehen. Dies wird in der Regel von den Kreditinstituten durchgesetzt.
Bereits zweimal sollte der BGH in den vergangenen Wochen über den so genannten Revokation Joker aushandeln. Ein Gerichtsurteil wurde in beiden Verfahren dadurch vereitelt, dass das Finanzinstitut dem Antragsteller in allerletzter Stunde viel Geldbetrag gezahlt hatte, um seine Forderung zurückzuziehen - in dem Wissen, dass das Gerichtsurteil der höchsten Jurymitglieder aller Wahrscheinlichkeit nach zugunsten des Konsumenten ausging.
Dazu hat der Antragsteller das Recht erhalten. Allerdings wurde ein Gerichtsurteil, das ein Zeichen für viele Tausende anderer Schuldner gewesen wäre, blockiert. Jetzt gibt es einen dritten Versuch - und es gibt viel, was darauf hindeutet, dass es dieses Mal wirklich ein hochkarätiges Gericht geben wird. In einer Anhörung geht es, wie der BGH jetzt bekannt gegeben hat, am kommenden Donnerstag um zwei Rücktritte von Sparkassenverträgen aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen.
Das macht den Sachverhalt so interessant: Zum einen geht es nach BGH bei der Klägerin nicht um eine natürliche Person, sondern um einen Verbraucherschutzbund. Dies deutet darauf hin, dass der Sachverhalt dieses Mal nicht durch eine einfache Barzahlung gelöst werden kann. Im Gegenteil, es ist wahrscheinlich ein echtes Anliegen der Verbraucherschützer, ein Zeichen an eine große Anzahl von Konsumenten zu senden.
Eine verbraucherfreundliche Beurteilung ist sehr gut möglich, wenn man sich auf die frühere Rechtsprechung des BGH stützt. Eine entsprechende Entscheidung im Monat February würde vielen Konsumenten die Möglichkeit geben, ihre Hypothek erfolgreich zurückzuziehen. Die zweite wichtige Erkenntnis resultiert aus dem zu vereinbarenden spezifischen Darlehensvertrag. Sie beinhaltet eine Widerrufserklärung, in der die verschiedenen Möglichkeiten zu markieren waren.
Dieser wurde von vielen Sparbanken, insbesondere in den Jahren 2011 und 2012, für Bau- und sonstige Privatkredite genutzt. Stellt der BGH nun fest, dass diese Aufhebung unrichtig ist und die abgeschlossenen Anleihen rückgängig gemacht werden müssen, wird dies zugleich die geplanten Gesetze für Immobiliendarlehen untergraben. Sie sieht vor, dass alte Anleihen ( "Vintage 2010" oder früher) nur mit einer kurzfristigen Kündigungsfrist bis zum Monat Juli 2016 gekündigt werden können.
Bei Neukrediten, wie z.B. dem Ankreuzfeld Kredite der Sparbanken, wäre ein Widerruf noch bis 2017 möglich. Für den Widerrufsjooker würde es somit zu einer Neugeburt kommen. Unterm Strich enthält die BGH-Anhörung im Januar viele Sprengstoffe. Ist alles nicht irreführend, könnte ein verbraucherfreundliches Gerichtsurteil grünes Licht für eine neue Reihe von Widerrufsverfahren geben, vor allem bei Immobiliendarlehen aus den Jahren 2011 und 2012; damals lag der Hypothekenzins bei rund vier Pro-zent.
Eine Ausreise aus diesen Krediten würde es vielen Schuldnern erlauben, ihre Zinskosten auf einen Streich zu reduzieren.
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