Verstößt ein Mitarbeiter gegen diese Bestimmung, kann es sein, dass der Auftraggeber Schadenersatzansprüche bei Nichantritt gegen diese Bestimmung gültig macht.
Neue Arbeit: Kann ich vor dem ersten Tag aufhören?
Darf der Mitarbeiter jetzt rasch austreten - bevor er das erste Mal arbeitet? "Jedoch beinhalten Anstellungsverträge oft Bestimmungen, die eine Entlassung vor Eintritt in den Dienst ausschließen." Diese Regelung sieht dann vor, dass der Unternehmer seine Arbeit für einen Tag aufnehmen muss, bevor er austreten kann.
Obwohl damit in der Praxis kein Unternehmer etwas zu tun hat, sind die Hindernisse der einfachen Kündigung vor Arbeitsbeginn für den Mitarbeiter noch größer. Verletzt ein Mitarbeiter diese Bestimmung, kann der Auftraggeber gegen ihn Schadensersatzansprüche erheben, wenn er keine Beschäftigung aufnimmt. Selbst wenn ein Mitarbeiter vor dem ersten Tag des Beginns der Tätigkeit gekündigt hat, muss er die im Arbeitsvertrag festgelegte Frist beachten.
Abhängig davon, wie weit das Kündigungsdatum in der Folge liegen wird, muss der Mitarbeiter die Position für einige Zeit einnehmen oder nicht. Jeder, der seinen Arbeitsvertrag vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses beendet, um seine Zustimmung zu einem anderen Dienstgeber zu erteilen, sollte darauf achten, dass auch in diesem Falle Schadenersatzforderungen seitens des Dienstgebers möglich sind.
Versäumt der Auftraggeber einen Arbeitsplatz durch die Entlassung eines bereits eingeplanten Bewerbers, z.B. eines wertvollen Vertrages oder durch die Einstellung eines kostspieligen Zeitarbeiters, kann dies unter Umständen teuer werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum