Schwangerschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld: Für das Wohl von Mama und Kind (2009-09-15 09:04:19)
Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Geburtsschutzgesetz und zum Leistungsanspruch. Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind festgelegt, wie z.B. die Ausgestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsverbote, Schutzzeiten, Entlassungsschutz und die Hoehe des Geburtsgelds. Im Falle einer Früh- oder Mehrlingsgeburt wird die Schutzdauer nach dem Geburtstermin auf bis zu zwölf Kalenderwochen ausgedehnt.
Bei einer Geburt vor dem berechneten Datum wird die Schutzdauer jedoch nicht gekürzt, sondern es werden acht Kalenderwochen nach dem ursprünglichen berechneten Geburtstermin beendet. Der Schutzdauer beträgt daher in jedem Falle mind. 99 Tage. Prinzipiell gilt für die jungen Frauen innerhalb der Schutzzeit nach der Geburt ein Arbeitsverbot. In der Schutzzeit vor der Geburt kann die werdende Frau frei entscheiden, ob sie berufstätig sein will oder nicht.
Auf der folgenden Website können Sie nachlesen, wer das Recht auf Leistungen bei Mutterschaft hat und wie viele Schwangere und junge Mütter das Recht darauf haben. Alle erwerbstätigen Mütter haben ein Anrecht auf Leistungen bei Mutterschaft. Weil das Entgelt für Mutterschaft eine Lohnersatzversorgung ist, haben Haushaltsfrauen keinen Anrecht auf das Entgelt für Mutterschaft. Der Betrag des Entgelts für Mutterschaft hängt von der Beschäftigungsform und der Krankenkasse ab.
Für die Ermittlung des Entgelts für weibliche Mitarbeiter wird ein Tageslohn verwendet. Die Schutzdauer beträgt in der Regel 99 Tage. Im Falle von Früh- und Mehrfachgeburten ist die Schutzdauer verlängert, was das Entbindungsgeld ebenfalls steigert. Versichert sind weibliche Mitarbeiter, die für die Dauer der vergangenen drei Jahre vor dem Start der Schutzzeit Leistungen bei Mutterschaft in Form ihres Durchschnittsnettolohns beziehen.
Bis zu 13 EUR Schwangerschaftsgeld pro Tag bezahlt die AOK. Ein studentischer Minijobber verdient durchschnittlich 300 EUR pro Jahr. Von ihrer GKV bekommt sie ein Entgelt von 10 EUR pro Tag. Während der 99-tägigen Schutzdauer erhalten sie 990 EUR. Ein Mitarbeiter mit einem Durchschnitts-Nettolohn von 1.500 EUR bekommt 13 EUR pro Tag von der GKV.
Die Arbeitgeberin bezahlt einen Beitrag von 37 EUR pro Jahrtag. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 4.950 EUR während der 99-tägigen Schutzdauer. Mitarbeiter, die nicht selbst rechtlich abgesichert sind, sondern über ein Familienmitglied familiär abgesichert sind, bekommen vom BVA ein einmaliges Geburtsgeld von bis zu 210 EUR. Privatversicherte können beim BVA auch eine Leistung bei Mutterschaft beantragen.
Diese Damen bekommen auch den Dienstgeberzuschuss, der auf der Grundlage ihres Durchschnittsnettoeinkommens vor der Schutzzeit errechnet wird. Für diese Versicherungsnehmer gilt jedoch das von der GKV gezahlte Schwangerschaftsgeld von 13 EUR pro Jahrtag nicht. In diesem Falle bezahlt der Auftraggeber nur die Differenz, d.h. den um 13 EUR pro Tag reduzierten Jahresüberschuss.
Selbstständige, die auf freiwilliger Basis rechtlich abgesichert sind, bekommen nur dann eine Mutterschaftsleistung, wenn sie einen Leistungsanspruch auf Krankheit haben. Hier zahlt die GKV Müttergeld in der Größenordnung des Krankheitsgeldes. Selbstständige, privatversicherte Personen bekommen vom BVA ein einmaliges Schwangerschaftsgeld von bis zu 210 EUR. Privatversicherte Beamte bekommen nach wie vor ihr Gehalt.
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