In der Santander Consumer Bank AG wurde nach Einschaltung der Anwaltskanzlei Dr. Schulte und LLP ein negativer Eintrag der Schufa wieder gelöscht. Die Anwälte waren in der vergangenen Zeit bereits mehrmals gegen Santander sowohl vor Gericht als auch außerhalb des Gerichtsverfahrens durchgesetzt. Wodurch werden Schufa-Negativbuchungen erzeugt, wie kann der Negativbuchstabe gelöscht werden? Der hier vorgestellte Kunde hatte einen Kreditversicherungsvertrag mit der Santander Consumer Bank AG unterfertigt.
Er hatte die Karte wie gewohnt benutzt und damit eine Zahlungspflicht gegenüber der Bank begründet. Die Santander Consumer Bank AG nutzte diese Gelegenheit, das Kreditkarten-Verhältnis mit Brief vom 14. Juli 2010 zu beenden und den Anspruchsbetrag von 2.874,72 einzuziehen. Die Karte wurde am 14. Juli 2010 an die Santander Consumer Bank AG übertragen. Mit der Bearbeitung der ausstehenden Forderungen hat die Santander Consumer Bank AG eine Anwaltskanzlei beauftragt.
Die hier vertretenen Mandanten haben mit dieser Rechtsanwaltskanzlei eine Abschlagszahlung vereinbart. Die Negativbuchung der Schufa erfolgte erst nach Übergabe der Sache an die eigene Rechtsanwaltskanzlei der Santander Consumer Bank AG, die die Beendigung des Kreditkartenvertrags mit der Schufa Holdinggesellschaft AG eingereicht hatte. Der Kunde wollte sich gegen den von der Schufa als ungerechtfertigt erachteten Negativbeitrag wehren.
Beim Löschen: Da die negative Eingabe eine Datenübertragung ist, muss sie zunächst als unrechtmäßig eingestuft werden, wenn keine Begründung vorliegt. Ab dem 01.04.2010 ist die Rechtsvorschrift des § 28 a BDSG zur Begründung einer Schufa-Negativbuchung heranzuziehen. Auch wenn die Eintragung von der Santander Consumer Bank AG eingeleitet wurde, konnte sie im vorliegenden Falle nicht nach § 28a BDSG begründet werden.
Es wurde bewiesen, dass der hier vorgestellte Kunde von der Santander Consumer Bank AG keine Mahnungen erhielt, aber die Santander Consumer Bank AG hat etwas anderes behauptet. Darüber hinaus wurde dem Kartenkunden eine Beendigung des Kartenverhältnisses zugesandt, die jedoch keine Warnung vor der anstehenden Negativbuchung der Schufaenthalten hat. "â??Da dieser Abmahnungsbescheid jedoch nach der Bestimmung des 28 a Abs. 1 Nr. 5 BDSG absolut notwendig ist, gab es wegen der KÃ?ndigung keine BegrÃ?ndung fÃ?r die Schufa-Negativbuchungâ??, erklÃ?rt Anwalt Sven Tintemann, der als spezialisierter Anwalt fÃ?r Bank- und Kapitalmarktrecht und Datenschutzrechtler die Streichung der Eintragung fÃ?r den Auftraggeber erreichen konnte.
Die Santander Consumer Bank AG hat sich daher verpflichtet, den ablehnenden Schufa-Eintrag zu löschen, ohne eine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen. In einem weiteren Arbeitsschritt ist es nun erforderlich, eine Entschädigung für den ungerechtfertigten Negativeintrag der Schufa zu erwirken.
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