Meine Angelegenheit erschien mir als aussichtslos und unauflöslich. In der Folge einer Ehescheidung und auch einer geschäftlichen Abtrennung von meinem Ex-Mann hängte ich jahrelang in den Mithaftungen gegenüber Epo. Unsere erste und einzige Hausbank zu dieser Zeit. Eine unteilbare Einfamilienwohnung in Hamburg, in der ich mit meinen beiden Kinder lebte und auch alle Darlehen servicierte, die zur Sicherung der Gemeinschaftsverbindlichkeiten dienten, scheint meine Lebensgrundlage zerstört zu haben.
Der eigene Streit mit der Pharma-Bank und viele in dieser Zeit besuchte Rechtsanwälte sind nicht weitergegangen, die Sache hat sich jahrelang hingezogen, so dass die von mir vorhergesehene und erhoffte private Insolvenz meines Ex-Mannes stattfand. Meine wirtschaftliche Situation war an einem Strang gezogen.
Alle meine Geschäfts- und Privatkonten wurden über Nacht vom Vogt der apobankischen Apotheke blockiert und beschlagnahmt! In meinem Gefühl des Bauchgefühls wurde mir gesagt, was ich mit den Rechtsanwälten, die ich vorher in Hh besucht hatte, nicht hatte. Dass dies endlich jemand war, der für MEINEN Anwendungsfall richtig sein würde. Bereits das erste Telefonat erweckte bei mir den Anschein, dass man es versteht.
Mr. B.-J. vermittelt in diesem Gesprächsthema einen Hauch von Frieden, Humanität und Empathie, aber auch das, was ich nach all den Jahren schon gut fühlen konnte, einen Hauch von KOMPETENZ. Er sollte sich so bald wie möglich mit der Hausbank in Verbindung setzen. Auf einmal wurden in den Führungsetagen der Offenen Hausbank Gespräche und Gesprächspartner gefunden.
Sein vermittelndes Geschick hat in zahllosen Briefen und Anrufen dazu beigetragen, dass meine Accounts freigegeben wurden, ich konnte mein auferstandenes Zuhause freigeben und so meine und die Existenzen meiner Angestellten und meiner Schützlinge wiederhergestellt wurden.
Das iff hat vier Rückerstattungen im Falle eines Rücktritts eines verknüpften Vertrags durch die Verbraucherstellen im Auftrag und mit Bevollmächtigung des betreffenden Konsumenten. Die Widerrufserklärung wurde im Hinblick auf die durchgeführten Rechtgeschäfte vorgenommen, ohne dass hier eine weitere Differenzierung vorgenommen wurde. Grundlage für die Neuberechnung durch die Verbraucherberatungsstelle war der Nettokreditvertrag ohne Bearbeitungskosten und -gebühren, basierend auf dem Marktzinssatz (Zinsserie SUD 114 der EWU-Zinsstatistik - Neuzugang), Verbraucherkredite an Privathaushalte, Anfangsfestzinsen über 1 bis 5 Jahre.
So hat die Verbraucherzentrale der Glückskette Spanien im MÃ??rz 2010 die KÃ?ndigung der Restschuld-Versicherung von vornherein zugesagt. Das Angebot der Globalbank betrug EUR 12480. So hat die Verbraucherzentrale der Firma die Summe von 1.600 EUR ohne Kommentar an den Endverbraucher weitergeleitet. Im Jahr 2003 hatte der Konsument einen Verbraucherkredit abgeschlossen und dreimal umgeschichtet, jedes Mal mit einer Restschuld-Versicherung.
Hinsichtlich der vom Versicherer an die Citibank/Targobank gezahlten Provisionen verwies der Verbraucherverband auch auf die Rücktrittsentscheidungen, so dass auch die Restschuld-Versicherungen danach rückgängig gemacht werden müssten. Der Rücktritt gilt nur für den jeweils gültigen Kreditvertrag von 2007; der Rücktritt ist als Teilrücktritt unter Bezugnahme auf das LG Bremen vom 27. August 2009 (WM 2009, 2215 ff.) zu betrachten.
Der bis zum Rücktritt gewährte Schutz musste berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Citibank/Targobank ist der Kreditvertrag weiterhin ratierlich in Kraft (Zinssatz, Bearbeitungsentgelte). Zusätzlich wird die Restschuld-Versicherung zuzüglich Zins gutgeschrieben. In diesem Fall bietet die Citibank/Targobank nur die Rückerstattung der proportionalen Verarbeitungsgebühr aus der Restschuld-Versicherung an. Juristisch gesehen ist die Kalkulation der Citibank/Targobank aus folgendem Grund zweifelhaft: Zum einen kann der Provider einen Widerspruch nicht willkürlich in einen "teilweisen Widerspruch" uminterpretieren, um einer Umkehrung zu entgehen.
Die erklärten Widerrufe betrafen auch explizit nicht die einzelnen Vertragsteile. Vgl. auch Informationsblatt Nr. 1 / 2010. 1. die Widerrufsfrist galt nicht nur für den letzen Kreditvertrag, sondern für alle Kreditverträge und alle Restschuld-Versicherungsverträge. Im Jahr 2003 wurde der erste Kreditvertrag mit einer dazugehörigen Restschuld-Versicherung abgeschlossen.
Im Falle eines Widerrufs kann eine Abwicklung des Kredits gemäß 346 ff. des Aktiengesetzes vorgenommen werden. Das BGB richtet sich nicht nach dem vertragsmäßigen Zinssatz, wenn der Konsument auf einen niedrigeren Marktzinssatz verweist, sondern nach dem Durchschnittszinssatz des Marktes, § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Deshalb sind auch die Konten der Citibank/Targobank aus diesem Grunde fehlerhaft. Ebenso wenig sind Bearbeitungskosten und -gebühren zu entrichten. Für die Restschuld-Versicherung in der Größenordnung von 3.758,10 EUR für fast 13 Monate bis zum Außerkrafttreten kalkulierte die Citibank/Targobank den vertraglichen Zinssatz von 12,39%, also rund 500 EUR. Kreditabhängige Zinsen sind jedoch im Falle eines Widerrufs im Rahmen der Restschuld-Versicherung nicht möglich.
Im Großen und Ganzen ist es fragwürdig, ob der Konsument überhaupt etwas aus der Restschuld-Versicherung bezogen hat, wenn der versicherte Fall bisher noch nicht eingetreten ist. Der Verweis auf die Verfügung des Landesgerichts Bremen ist nicht hinreichend (siehe oben). Die Forderung nach Entschädigung für den Einsatz einer unmoralisch erhöhten Restschuld-Versicherung in gleichem Umfang steht im Widerspruch zu Sinne und Ziel des Widerspruchs.
Im Prinzip zieht der Versicherer der Bank bei unmoralischen Geschäften den rechtlichen Schutz weitgehend weg. Gleiches gilt für das Rückgeschäft im Falle des Widerrufs. Darüber hinaus wäre der Rücktritt eines Konsumenten ansonsten sinnlos. Zum Thema Komplex Informationsgespräch Nr. 1/2010 und Nr. 3/2010. Sechs. Citibank/Targobank geht nicht mit einem einzigen Begriff auf die Unmoral der Restschuld-Versicherungsprämien ein, obwohl die Verbraucherberatungsstelle ausführlich erläutert hat, dass die Aufwendungen für die Restschuld-Versicherung das Dreieinhalbfache einer Vergleichs-Lebensversicherung bei der Allianztochter betragen haben.
Die Rechnungslegung der Citibank/Targobank, die sich aus mehreren Abschlagsrechnungen für die Bereiche B, C und C zusammensetzt, ist in der Gesamtbetrachtung sehr undurchsichtig und entspricht daher nicht den Erfordernissen einer neuen Rechnungslegung. - Kündigung der Versicherungspolice auch gegenüber der Hausbank, deren Verarbeitung nach den 9, 152 VVG stattfindet. Weil in beiden FÃ?llen die Hausbank gegen die Forderung ist - zum einen direkt als Darlehensgeber im widerruflichen GeschÃ?ft nach 357 BGB und zum anderen nach 358 Abs. 4 S. 2 BGB als gesetzlicher Nachfolger fÃ?r die Versicherungen, geht es nur darum, die wechselseitigen Forderungen zwischen Konsument und Hausbank festzustellen.
Forderungen aus dem Rücktritt vom Kreditvertrag: - die Forderungen des Verbrauchers: - Forderungen der Bank: Das Netto-Darlehen ist als Ausgangsbasis gemäß Auftrag zu verwenden. Abwicklungsgebühren und andere Aufwendungen sind nicht zu veranschlagen. Zur Klarstellung wird die Restschuld-Versicherung im Voraus in die Berechnung einbezogen und der Erstattungsanspruch unverzüglich verrechnet. Ein Service für den Konsumenten durch den Versicherungsschutz wird nicht akzeptiert (Geldtheorie).
Alternativ kann das Nettodarlehen zum Marktzinssatz (siehe oben) berechnet werden, bei dem der frühere Deckungsschutz angerechnet und bis zu seinem Rücktritt als "Leistung" zurückerstattet wird. Es ist nicht ratsam, den Verkehrswert der Restschuld-Versicherung durch lineare Aufteilung der Prämie über die Darlehenslaufzeit anzunehmen, da es keinen Verkehrswert gibt, Schmiergelder oder stille Lasten von unbekanntem Betrag oft in der Restschuld-Versicherung verrechnet werden und der Gesamtwert einer Restschuld-Versicherung nicht linient.
Vernünftiger scheint es hier, die Aufwendungen einer ähnlichen Risiko-Lebensversicherung bis zum Rücktritt als Widerklage proportional über die Dauer zu verteilt oder eine Kalkulation durch einen Versicherungsmathematiker als Gutachter durchführen zu laßen. Die Höhe der zu erstattenden Restschuld-Versicherung, die auf die verbleibende Laufzeit zurückzuführen ist, kann nach der 78er Methode wie nachfolgend dargestellt berechnet werden:
Es ist auch vorstellbar, dass die 9, 152 VVG sowie die 8, 48c VVG a. F. auf der Grundlage des jeweils gültigen BGH-Urteils gelten, so dass der Konsument dann keine Beitragsrückerstattung für das erste Jahr der Restschuldbefreiung zu leisten hat, danach aber die gesamte Beitragssumme je nach Laufzeit als Vorteil in den Erstattungsansprüchen berücksichtigt wird.
Der Unterschied zum Originalpreis des RSV entspricht dem Betrag, den der Konsument als "Leistung" in Betracht ziehen muss. Mit dem BGB können die Einzelforderungen (Nettokredit, Ratenzahlung, gezahlte(r) Restschuld-Versicherungsbeitrag(e), erhaltene Versicherungsleistung) separat und zuzüglich der daraus resultierenden Leistungen ermittelt und erst im zweiten Teilschritt verglichen werden.
Allerdings wird dadurch in der Praxis weder die Offenheit für die Konsumenten verbessert, noch wird die Verhandlungsstellung für außergerichtliche Vergleiche gestärkt. In Einzelfällen kann jedoch eine ausführliche Kalkulation der gegensätzlichen Einzelansprüche sinnvoll sein. Beide, die DSV und die DSV, nehmen den Rücktritt von verknüpften Verbraucherkrediten mit Restschuldversicherung an, jedoch mit sehr unterschiedlicher Rückzahlungspraxis.
Der erste außergerichtliche Erstattungsbetrag der Glücksspielbank in den dem iff zur Kenntnis gebrachten Rechtssachen beläuft sich auf je EUR 1000 ñ 2000 ñ 2 000. Schwierig ist der Weg, den Rücktritt als "Teilrücktritt" neu zu interpretieren und den Kreditvertrag beibehalten zu wollen, ebenso wie der Weg, den für die Restschuld-Versicherung bezahlten Betragsbetrag für den Zeitabschnitt bis zum Rücktritt linear vorzugeben.
Ein Nachteil für den Konsumenten ist, dass die oft hoch angesetzten Zinssätze und Kreditkosten erhalten blieben. Für den Konsumenten hat das den Nachteil, dass er die restliche Schuld nicht gleich zurÃ? Vor der Aufhebung der verlinkten Kontrakte wird folgendes Vorgehen empfohlen: Zum einen: Kann eine verbundene Transaktion akzeptiert werden?
Welche Konsequenzen hat der Rücktritt für den Konsumenten? d. Besondere Probleme bei alten Fällen, Kettendarlehen, Finanzierungsgeschäften (z.B. PKW) und Anspruchen von Insolvenzverwaltern - Altrechtslage, etwaige Forderungsbeschränkung, bestrittene Forderung des Insolvenzverwalters.
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