Allgemeine Finanzinformationen für Deutschland. Konditionen, steuerliche Regeln und persönliche Voraussetzungen können sich unterscheiden. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Eine Umschuldung ersetzt einen bestehenden Kredit ganz oder teilweise durch einen neuen. Bevor du Angebote vergleichst, klär drei Fragen: Darfst du den alten Kredit zum gewünschten Zeitpunkt ablösen? Sinkt dadurch die Summe deiner künftigen Zahlungen? Und bleibt die neue Rate auch tragbar, wenn dein Einkommen sinkt oder notwendige Ausgaben steigen?
Eine niedrigere Monatsrate bedeutet nicht automatisch, dass du insgesamt weniger zahlst. Eine längere Laufzeit verringert die einzelne Rate, doch du zahlst länger Zinsen. Fasst du mehrere Kredite zusammen, kann das vor allem die Verwaltung vereinfachen: Statt mehrerer Raten überweist du nur noch eine. Lege deshalb zuerst dein Ziel fest: Willst du Gesamtkosten senken, monatlich mehr Spielraum gewinnen oder weniger einzelne Kredite verwalten? Diese Ziele führen nicht zwingend zum selben Angebot.
Für einen belastbaren Vergleich brauchst du den Ablösebetrag. Das ist die Summe, die du an einem festgelegten Stichtag zahlen musst, um den bisherigen Kredit vollständig zu beenden. Frag deinen bisherigen Kreditgeber danach und klär zugleich, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung oder andere Kosten anfallen. Welche Regeln für eine vorzeitige Rückzahlung gelten, hängt von der Kreditart und dem Vertrag ab. Für Verbraucherdarlehen regelt § 500 BGB die vorzeitige Rückzahlung; ob diese Vorschrift auf deinen Vertrag zutrifft, richtet sich unter anderem nach dem Zweck der Finanzierung. § 13 BGB legt fest, wann du bei einem Geschäft als Verbraucher giltst.
Diese Regeln legen nicht fest, ob du einen neuen Kredit bekommst oder zu welchen Konditionen. Dafür prüfen Kreditgeber deine finanzielle Lage und die Angaben in deinem Antrag. Erst wenn Ablösung, Ablösebetrag und tragbare Rate feststehen, kannst du die vollständigen Zahlungspläne sinnvoll vergleichen.
So funktioniert eine Umschuldung
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit bestehende Kredite ganz oder teilweise ab. Du kannst mehrere Kredite in einem neuen Darlehen zusammenfassen. Dadurch zahlst du meist nur noch eine monatliche Rate und behältst deine Zahlungen leichter im Blick. Weniger Raten bedeuten jedoch nicht automatisch geringere Gesamtkosten.
Die Höhe der neuen Rate hängt vor allem von der verbleibenden Kreditsumme, dem Zinssatz und der Laufzeit ab. Eine längere Laufzeit verteilt die Rückzahlung auf mehr Monate. Das senkt die Monatsrate, doch der Kredit läuft länger und verursacht in der Regel mehr Zinsen. Ob sich die Umschuldung lohnt, zeigt daher erst der Vergleich: Entscheidend sind alle noch zu zahlenden Raten des bisherigen Kredits, die Kosten des neuen Kredits und mögliche Ablösekosten.
Der Zweck der Finanzierung entscheidet
Für private und betriebliche Kredite gelten unterschiedliche Schutzvorschriften. Nach § 13 BGB ist Verbraucher, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.
Auch als selbstständige Person kannst du bei einer Umschuldung Verbraucher sein, wenn der Kredit überwiegend private Schulden ablöst, etwa einen privaten Ratenkredit. Dient die Finanzierung überwiegend deinem Betrieb, gelten die Verbraucherschutzregeln nicht automatisch, nur weil du den Vertrag als natürliche Person unterschreibst.
Maßgeblich ist der Zweck des konkreten Kredits. Die Kreditkonditionen und Bedingungen für die Ablösung richten sich außerdem nach deinem Vertrag und deiner finanziellen Situation.

Kredite und Budget erfassen
Erfasse jeden Kredit einzeln und frage den bisherigen Kreditgeber nach dem Ablösebetrag zu einem konkreten Stichtag. Die Restschuld allein reicht für den Angebotsvergleich nicht aus. Je nach Vertrag kommen etwa Vorfälligkeitsentschädigungen oder andere Kosten hinzu. Ein Ablösebetrag ohne Datum ist daher keine verlässliche Vergleichsgrundlage.
Notiere für jeden Kredit die Kreditart, den Verwendungszweck, die Restschuld, den Ablösestichtag sowie Zahl und Höhe der verbleibenden Raten. Notiere auch das Laufzeitende. Ergänze bei Immobilienkrediten das Ende der Sollzinsbindung, also den Zeitraum mit fest vereinbartem Sollzins. Prüfe außerdem deine Kündigungs- und Sondertilgungsrechte sowie eine mögliche Schlusszahlung am Laufzeitende.
Vermerke Sicherheiten wie eine Grundschuld, Bürgschaften, Mithaftung und Versicherungen, die mit dem Kredit verbunden sind, getrennt. Diese Angaben helfen dir, private und betriebliche Finanzierungen sauber zuzuordnen. Ob Verbraucherregeln gelten, hängt unter anderem davon ab, ob der überwiegende Zweck des Geschäfts privat ist (§ 13 BGB).
Zahlungsfähigkeit realistisch einschätzen
Stelle deinen verlässlichen Einnahmen alle notwendigen laufenden Ausgaben gegenüber. Rechne auch mit unregelmäßigen, aber vorhersehbaren Kosten, etwa Versicherungsbeiträgen, Reparaturen oder jährlichen Zahlungen. Plane eine Reserve ein, die zu deiner Lebenssituation passt. Es gibt keine feste Einkommensquote, die für alle eine tragbare Kreditrate vorgibt.
Prüfe danach ein Belastungsszenario: Reicht dein Budget noch aus, wenn dein Einkommen vorübergehend sinkt oder notwendige Ausgaben steigen? Eine Rate, die nur bei günstigen Annahmen aufgeht, lässt wenig Spielraum.
Bei einer betrieblichen Finanzierung erfasst du private und geschäftliche Geldflüsse getrennt. Berücksichtige neben Kreditraten auch absehbare Zahlungstermine und betriebliche Ausgaben. So siehst du, ob eine niedrigere Rate deinen verfügbaren Zahlungsrahmen tatsächlich entlastet.
Kredite vorzeitig ablösen
Für die vorzeitige Ablösung eines Kredits gelten je nach Kreditart unterschiedliche Regeln. Entscheidend sind der Zweck der Finanzierung, der Vertrag sowie der Zeitpunkt von Abschluss und Rückzahlung. Die gesetzlichen Regeln geben den Rahmen vor; deine konkreten Rechte und Kosten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und dem Einzelfall.
Ratenkredite vorzeitig ablösen
Bei Verbraucherdarlehen darfst du den Kredit nach § 500 BGB grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dadurch verringern sich nach § 501 BGB die noch anfallenden Zinsen und Kosten, die von der verbleibenden Laufzeit abhängen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Betrag, den der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen darf, wenn du den Kredit früher zurückzahlst. Sie fällt nicht automatisch an: § 502 BGB erlaubt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen beträgt die Entschädigung höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Bleibt höchstens ein Jahr Laufzeit, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Außerdem darf sie die Sollzinsen nicht übersteigen, die bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin noch angefallen wären. In gesetzlich bestimmten Fällen entfällt der Anspruch ganz, etwa wenn vorgeschriebene Angaben zur Laufzeit, Kündigung oder Berechnung der Entschädigung fehlen. Prüfe deshalb den Vertrag und die für ihn geltende Gesetzesfassung.
Immobilienkredite ablösen
Bei einem Immobilien-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins setzt eine Rückzahlung während der Zinsbindung nach § 500 BGB ein berechtigtes Interesse voraus. Ein günstigeres Angebot einer anderen Bank genügt dafür allein nicht.
Daneben gibt § 489 BGB dir grundsätzlich ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, sobald seit dem vollständigen Empfang des Darlehens zehn Jahre vergangen sind. Ändern spätere Vereinbarungen die Rückzahlungsbedingungen, kann sich der maßgebliche Zeitpunkt verschieben.
Verlangt der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung, lass die Berechnung prüfen. Vereinbarte Sondertilgungen und Änderungen der Tilgung beeinflussen die Höhe.
Unternehmenskredite gesondert prüfen
Die Höchstgrenzen aus § 502 BGB gelten nicht allgemein für betriebliche Kredite. Prüfe Kündigungs- und Ablösebedingungen, Sicherheiten sowie erforderliche Zustimmungen unmittelbar im Kreditvertrag.
Bei Selbstständigen zählt der überwiegende Zweck der Finanzierung. Eine natürliche Person ist Verbraucher, wenn sie den Vertrag überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit schließt (§ 13 BGB).
Für eine Veröffentlichung im November 2026 müssen neue Verbraucherkreditregeln und ihr Übergangsrecht anhand des verkündeten Gesetzestextes geprüft werden. Eine Regierungsankündigung reicht nicht aus, um die für Vertrag und Ablösetermin geltende Rechtsfassung festzulegen.
Angebote vollständig vergleichen
Vergleiche alle Zahlungen, die ab heute noch anfallen: einmal bei Fortführung des bestehenden Kredits und einmal nach der Umschuldung. Erfasse für jedes neue Angebot den effektiven Jahreszins, den Auszahlungsbetrag, die Laufzeit, die Zahl der Raten, den Gesamtbetrag und eine mögliche Schlusszahlung.
Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich der Kreditkosten. Freiwillige Zusatzleistungen sind darin jedoch nicht zwingend enthalten. Nach § 16 Preisangabenverordnung fließen Kosten für eine Zusatzleistung nur ein, wenn sie Voraussetzung für den Kredit oder für die angebotenen Konditionen ist.
Ein beworbener Zinssatz ist keine persönliche Zusage. Das repräsentative Beispiel, das § 17 Preisangabenverordnung für bestimmte Kreditwerbung verlangt, beschreibt Konditionen, die für einen großen Teil der Verträge gelten sollen, die aufgrund der Werbung abgeschlossen werden. Welche Konditionen du erhältst, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen und den Vertragsbedingungen ab.
Rechne Ablösekosten, Versicherungsprämien und Kosten für Sicherheiten mit ein. Berücksichtige auch Raten, die während des Wechsels vorübergehend parallel fällig werden. Zähle keinen Betrag doppelt: Finanzierst du Wechselkosten über den neuen Kredit, stecken sie bereits in dessen Raten und Gesamtbetrag. Ziehe Erstattungen nur ab, wenn sie vertraglich gesichert sind.
Ersparnis = künftige Zahlungen ohne Umschuldung − künftige Zahlungen mit Umschuldung einschließlich Zusatzkosten − gesicherte Erstattungen.
Bei Immobilienkrediten genügt der Vergleich der Monatsraten nicht. Vergleiche zum selben Stichtag auch die Restschuld und den Tilgungsverlauf, also den Abbau der Kreditschuld über die Zeit.
Monatsrate und Gesamtkosten
Bei 20.000 Euro Restschuld, 8 Prozent nominalem Jahreszins und 36 Monaten Restlaufzeit liegt die bisherige Monatsrate im Modell bei rund 627 Euro. Ein neuer Kredit zu 5 Prozent über ebenfalls 36 Monate senkt sie auf rund 599 Euro. Bei angenommenen 200 Euro Ablösekosten sinken die Gesamtausgaben von rund 22.562 auf rund 21.779 Euro.
Läuft derselbe neue Kredit 60 statt 36 Monate, fällt die Rate auf rund 377 Euro. Einschließlich der angenommenen 200 Euro Ablösekosten steigen die Gesamtausgaben jedoch auf rund 22.845 Euro. Die 200 Euro sind nur eine Modellannahme und keine übliche oder zwingende Gebühr. Eine niedrigere Rate entlastet dein Monatsbudget, spart aber nicht automatisch Geld.

Zusatzverträge separat prüfen
Eine Restschuldversicherung soll deine Kreditraten absichern, wenn du wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht mehr zahlen kannst. Prüfe sie getrennt vom Kredit. Entscheidend sind die versicherten Risiken, Ausschlüsse sowie Warte- und Karenzzeiten. Eine Wartezeit verschiebt den Beginn des Versicherungsschutzes. Während einer Karenzzeit besteht der Anspruch grundsätzlich, aber die Versicherung zahlt erst später.
Prüfe auch, ob die Versicherung freiwillig ist und wie die Prämie bezahlt wird. Finanzierst du die Prämie über den Kredit mit, zahlst du darauf zusätzlich Kreditzinsen.
Folgen der Ablösung klären
Mit der Ablösung des Kredits endet eine verbundene Versicherung nicht automatisch. Ob der Schutz weiterläuft, du kündigen kannst oder der Versicherer Beiträge erstattet, regeln die Versicherungsbedingungen und der konkrete Vertrag. Lass dir die Folgen einer Ablösung vor dem Kreditwechsel vom Versicherer schriftlich bestätigen.
Prüfe andere Zusatzverträge ebenfalls einzeln. Für eine Ratenschutzversicherung, eine Garantie oder ein weiteres Finanzprodukt gelten jeweils eigene Laufzeiten, Kündigungsregeln und mögliche Erstattungen.
Für Restschuldversicherungen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt seit dem 1. Januar 2025 eine zeitliche Trennung. Nach § 7a VVG darfst du deine Vertragserklärung zur Versicherung frühestens eine Woche nach dem Abschluss des Kreditvertrags abgeben. Verstößt der Versicherer dagegen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Diese Wochenfrist ist keine Kündigungsfrist für eine bereits bestehende Versicherung. Dafür gelten die Bedingungen deines Vertrags.
BaFin-Zahlen richtig einordnen
In einer BaFin-Untersuchung vom 29. Dezember 2023 wurde bei 100 von 160 Testkäufen eine Restschuldversicherung angeboten. Bei den meisten untersuchten Kreditinstituten lag der Anteil der Versicherungsfälle am jeweiligen Vertragsbestand von 2019 bis 2022 unter 3 Prozent.
Diese Angaben beschreiben nur die untersuchten Institute und den genannten Zeitraum. Sie bilden keine aktuelle, repräsentative Marktquote ab. Aus ihnen lässt sich auch nicht ableiten, wie häufig Versicherer Leistungsanträge anerkennen.
Ablösung sicher organisieren
Unterschreibe den neuen Kredit erst, wenn feststeht, welche Voraussetzungen für die Auszahlung noch fehlen und wann das Geld bereitsteht. Kläre vorab, ob der neue Kreditgeber den bisherigen Kredit direkt ablöst oder ob du die Zahlung selbst überweisen musst. Die Abläufe unterscheiden sich je nach Kreditgeber und Vertrag.
Fordere beim bisherigen Kreditgeber den Ablösebetrag zu einem konkreten Stichtag an. Bitte um eine Aufstellung aller Beträge, einschließlich möglicher Zusatzkosten, und kläre das Empfängerkonto. Weichen Ablösebetrag oder Zahlungstermin von den Daten im neuen Kreditangebot ab, entsteht sonst eine Finanzierungslücke.
Plane die bisherigen Raten weiter ein, bis der bisherige Kreditgeber die Ablösung bestätigt hat. Kläre mit beiden Kreditgebern, wie sie eine Rate behandeln, die kurz vor oder nach der Ablösezahlung fällig wird. Maßgeblich sind die Vereinbarungen in deinen Verträgen.
Prüfe nach der Zahlung die Schlussabrechnung und lass dir bestätigen, dass keine Restschuld offen ist. Bei besicherten Krediten klärst du außerdem, wann und auf welchem Weg der bisherige Kreditgeber die Sicherheit freigibt. Bei betrieblichen Finanzierungen prüfst du auch erforderliche Zustimmungen sowie Sicherheiten, die andere Kreditgeber halten.
Betriebliche Liquidität absichern
Bei einer betrieblichen Umschuldung prüfe getrennt, ob die niedrigere Rate kurzfristig hilft und ob dein Unternehmen den Kredit langfristig tragen kann. Eine niedrigere Monatsrate entlastet zunächst die Kasse. Sie belegt jedoch nicht, dass dein Unternehmen Zinsen und Tilgung über die gesamte Laufzeit erwirtschaften wird. Eine längere Laufzeit, eine hohe Schlussrate oder zusätzliche Sicherheiten verlagern Belastungen und Risiken häufig in die Zukunft.
Zahlungsfähigkeit vorausplanen
Lege für die Finanzierung aktuelle Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen vor. Stelle alle Kredite und Kreditlinien samt Fälligkeiten zusammen. Ergänze die Liquiditätsplanung sowie bestehende Sicherheiten und Bürgschaften. So erkennst du, wie sich die Umschuldung in den nächsten Monaten auf verfügbare Mittel auswirkt und ob dein Unternehmen anschließend alle Kredite bedienen kann.
Die IHK Darmstadt empfiehlt eine rollierende Liquiditätsplanung über drei Monate. Diese drei Monate sind eine praktische Orientierung, keine gesetzliche Frist. Aktualisiere die Planung regelmäßig, sobald sich Umsätze, Zahlungseingänge oder fällige Ausgaben ändern.
Prüfe den neuen Kreditvertrag auf Berichtspflichten, finanzielle Vertragsauflagen und zusätzliche Sicherheiten. Finanzielle Vertragsauflagen sind Kennzahlen oder Bedingungen, die du während der Laufzeit einhalten musst, etwa ein bestimmtes Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital. Bestehende Kreditverträge können zudem die Zustimmung anderer Kreditgeber verlangen. Welche Unterlagen, Zusagen und Sicherheiten erforderlich sind, richtet sich nach dem Vertrag und dem Finanzierungsvorhaben.
Bei Förderkrediten gelten die Bedingungen des jeweiligen Programms. Die KfW schließt etwa beim ERP-Förderkredit Innovation Umschuldungen aus. Daraus lässt sich keine Regel für andere Förderprogramme ableiten. Lies die aktuellen Programmbedingungen vor dem Antrag vollständig.
Insolvenzpflichten rechtzeitig beachten
Nach § 17 InsO ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Verhandlungen über eine Umschuldung setzen die gesetzlichen Pflichten in einer Unternehmenskrise nicht aus.
Für die von § 15a InsO erfassten Unternehmensträger gilt: Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen. Die äußerste Frist beträgt bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen. Du kannst diese Zeiträume nicht als zusätzliche Zeit für Verhandlungen nutzen.
Wenn fällige Zahlungen ausbleiben oder Zahlungsunfähigkeit droht, lass die Lage unverzüglich insolvenzrechtlich prüfen. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt insbesondere von der Rechtsform und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab.
Häufige Fragen zur Umschuldung
Wann lohnt sich der Wechsel?
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn sie dein Ziel erreicht, etwa die Gesamtkosten zu senken oder eine hohe Monatsrate dauerhaft tragbar zu machen. Für eine echte Ersparnis müssen alle noch anfallenden Zahlungen niedriger sein: Restschuld, Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Gebühren und Kosten für Zusatzprodukte. Eine niedrigere Monatsrate genügt nicht, wenn sich dadurch die Laufzeit verlängert und du insgesamt mehr zahlst.
Gilt die Ein-Prozent-Grenze immer?
Die Grenze aus § 502 BGB gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Allgemein-Verbraucherdarlehen. Die Bank darf bei einer vorzeitigen Rückzahlung höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags verlangen; bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr liegt die Obergrenze bei 0,5 Prozent. Es handelt sich um eine Obergrenze, nicht um eine automatische Gebühr. Für Immobilien- und Unternehmenskredite gilt diese Regel nicht pauschal.
Wann endet die Zinsbindung?
Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins darfst du nach § 489 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigen. Danach gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Vereinbarst du später eine neue Rückzahlungszeit oder einen neuen Sollzins, beginnt die Zehnjahresfrist ab dieser Vereinbarung erneut. Prüfe deshalb den Darlehensvertrag und spätere Nachträge.
Sind Kredite ohne SCHUFA seriös?
Die Werbung mit einem Kredit ohne SCHUFA ist kein Beleg für eine Kreditzusage oder einen seriösen Vermittler. Sei besonders vorsichtig, wenn ein Anbieter eine problemlose Vermittlung verspricht, Druck ausübt oder Geld vor der Auszahlung verlangt. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor unseriösen Kreditvermittlungen und Vorauszahlungen ohne gesicherte Gegenleistung.
Zählt die Versicherung zum Effektivzins?
Eine Versicherung zählt zum Effektivzins, wenn sie Voraussetzung für den Kredit oder für die angebotenen Konditionen ist. Freiwillige Versicherungen müssen nicht im Effektivzins stehen. Ihre Prämien gehören trotzdem in deinen Kostenvergleich, denn sie erhöhen deine tatsächliche Belastung. Maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Angebots und § 16 PAngV.
Darf ein Förderkredit alte Schulden ablösen?
Das bestimmen die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Beim ERP-Förderkredit Innovation der KfW sind Umschuldungen ausgeschlossen. Prüfe vor dem Antrag die aktuellen Programmbedingungen. Aus dem Namen eines Förderkredits lässt sich keine Förderfähigkeit für die Ablösung alter Schulden ableiten.
Das Wichtigste zur Umschuldung
- Kläre zuerst die Ablösung: Frage beim bisherigen Kreditgeber den Ablösebetrag für einen konkreten Stichtag an und prüfe Kündigungsrechte, mögliche Entschädigungen sowie den Vertrag. Für Raten-, Immobilien- und Unternehmenskredite gelten unterschiedliche Regeln.
- Vergleiche alle künftigen Zahlungen: Stelle den bisherigen Zahlungsplan dem neuen Kredit einschließlich Ablöse- und Zusatzkosten gegenüber. Eine niedrigere Monatsrate spart nicht automatisch Geld, besonders wenn sich die Laufzeit verlängert.
- Prüfe deine Tragfähigkeit: Stelle verlässliche Einnahmen den notwendigen laufenden und unregelmäßigen Ausgaben gegenüber, plane eine passende Reserve ein und rechne mit geringeren Einnahmen oder höheren Ausgaben. Es gibt keine allgemeingültige Einkommensquote für eine tragbare Rate.
- Trenne private und betriebliche Finanzierung: Bei Selbstständigen zählt der überwiegende Zweck des Kredits. Unternehmen sollten zusätzlich Liquiditätsplanung, Sicherheiten, Vertragsauflagen und Förderbedingungen prüfen; bei möglichen Zahlungsausfällen müssen sie insolvenzrechtliche Pflichten sofort klären.
- Organisiere den Wechsel erst nach Bestätigung: Kläre Auszahlung, Ablösezahlung und Zahlungstermin, berücksichtige alte Raten bis zur bestätigten Ablösung und prüfe danach die Schlussabrechnung. Untersuche verbundene Versicherungen und andere Zusatzverträge gesondert, denn sie enden nicht automatisch mit dem Kredit.
FAQ
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Für eine Ersparnis müssen die künftigen Zahlungen des alten und des neuen Kredits vollständig verglichen werden, einschließlich Ablösekosten und Zusatzverträgen. Eine niedrigere Monatsrate allein reicht nicht: Eine längere Laufzeit kann die Gesamtausgaben erhöhen.
Wie vergleiche ich zwei Kreditangebote?
Vergleiche zum selben Stichtag alle künftigen Zahlungen. Notiere beim bisherigen Kredit Restschuld, Ablösebetrag und ausstehende Raten. Beim neuen Kredit vergleichst du effektiven Jahreszins, Auszahlungsbetrag, Laufzeit, Raten, Gesamtbetrag, mögliche Schlusszahlung und Zusatzkosten. Werbezinsen sind keine persönliche Kreditzusage.
Darf die Bank immer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Nein. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten gesetzliche Voraussetzungen und Obergrenzen: höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent und zusätzlich höchstens die noch anfallenden Sollzinsen. Diese Regeln gelten nicht pauschal für Immobilien- oder Unternehmenskredite; entscheidend sind auch Vertrag und maßgeblicher Rechtsstand.
Wann kann ich meinen Immobilienkredit kündigen?
Während einer festen Zinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich an besondere Voraussetzungen gebunden. Daneben erlaubt das Gesetz grundsätzlich eine Kündigung zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist; spätere Vereinbarungen können den maßgeblichen Zeitpunkt verändern.
Muss ich eine Restschuldversicherung beim Kreditvergleich berücksichtigen?
Ja. Prüfe separat, welche Risiken versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und was bei Ablösung des Kredits mit der Versicherung geschieht. Freiwillige Versicherungskosten sind nicht in jedem Fall im Effektivzins enthalten, gehören aber in deinen Vergleich.
Was gilt, wenn ich als Selbstständige oder Selbstständiger einen Kredit ablösen will?
Entscheidend ist, ob der Kredit überwiegend privaten oder betrieblichen Zwecken dient, nicht allein deine Rechtsform. Bei einer betrieblichen Finanzierung hängen Ablösung, mögliche Entschädigungen und Sicherheiten von den geltenden Regeln und dem konkreten Vertrag ab.
Kann ein Unternehmen einen Förderkredit zur Ablösung alter Schulden nutzen?
Das hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die KfW schließt Umschuldungen beim ERP-Förderkredit Innovation aus; prüfe deshalb die Bedingungen des konkreten Programms, bevor du mit einer Förderung rechnest.
Was soll ich tun, wenn fällige Zahlungen bereits ausbleiben?
Bei einem Unternehmen ist sofort zu prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt und insolvenzrechtliche Pflichten greifen. Die gesetzlichen Fristen sind keine frei nutzbaren Wartezeiten; hole unverzüglich fachkundige insolvenzrechtliche Beratung ein.
Welche Rate passt zu deiner Rechnung?
Spiele Betrag, Laufzeit und einen angenommenen Zins durch.
