Allgemeine Finanzinformationen für Deutschland. Konditionen, steuerliche Regeln und persönliche Voraussetzungen können sich unterscheiden. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Eine Gründung braucht Geld für mehr als Maschinen, Waren oder Räume. Plane die ersten Monate im Betrieb und deinen privaten Lebensunterhalt von Anfang an mit ein. Kläre vor dem Antrag drei Punkte: Wie hoch ist dein gesamter Bedarf? Welche Finanzierung passt zu deinem Vorhaben? Und welche Pflichten übernimmst du damit?
Wie viel Geld brauchst du?
Trenne betriebliche Ausgaben von privaten Kosten. Zum betrieblichen Bedarf zählen Anschaffungen, Miete, Waren, Personal und laufende Rechnungen in den ersten Monaten. Private Kosten sind zum Beispiel Miete, Krankenversicherung und Lebenshaltung.
Ein Unternehmen kann auf dem Papier Gewinn machen und trotzdem zahlungsunfähig werden, wenn Rechnungen fällig werden, bevor Kundinnen und Kunden zahlen. Das Existenzgründungsportal des Bundes empfiehlt deshalb, Kapitalbedarf, Rentabilität und Liquidität gemeinsam zu planen.

Welche Finanzierung passt?
Einen Kredit zahlst du zu den vereinbarten Bedingungen zurück. Ein Zuschuss ist für einen festgelegten Zweck bestimmt und bindet dich an Auflagen. Bei Beteiligungskapital erhält das Unternehmen Geld; die Investierenden bekommen dafür vertraglich vereinbarte Rechte, etwa Anteile oder Mitspracherechte.
Welche Finanzierung passt, hängt von deinem Geschäftsmodell, dem Verwendungszweck und deinem Geldbedarf ab. Plane Geld für deinen Lebensunterhalt getrennt von Geld für betriebliche Ausgaben.
Welche Pflichten entstehen?
Eine veröffentlichte Förderobergrenze ist keine Kreditzusage. Das KfW-Merkblatt zum ERP-Gründerkredit – StartGeld nennt mit Stand vom 18. Juni 2026 einen Höchstbetrag von 200.000 Euro. Ob du die Finanzierung erhältst und zu welchen Konditionen, hängt von den Programmvoraussetzungen und der individuellen Prüfung ab.
Programminformationen beschreiben Zielgruppe und Regeln. Förderstelle und Finanzierungspartner prüfen jedoch deinen konkreten Antrag, deine Kreditwürdigkeit und dein Vorhaben. Verbindlich sind der Kredit- oder Beteiligungsvertrag sowie die Auflagen im Förderbescheid. Der Förderstand gilt für den 5. November 2026. Prüfe vor dem Antrag das aktuelle Merkblatt.
Vor dem Antrag rechnen
Halte für jede Ausgabe fest, wann sie fällig wird und wann Geld eingeht. Berücksichtige Anschaffungen vor der Eröffnung, laufende Kosten der ersten Monate und private Ausgaben. So erkennst du, ob die Finanzierung auch bei späteren Umsätzen reicht.
Prüfe außerdem vor Bestellungen oder Projektbeginn die Programmregeln. Manche Förderprogramme verlangen den Antrag, bevor das Vorhaben beginnt.
Auf einen Blick
- Berechne den betrieblichen und privaten Bedarf für die gesamte Anlaufzeit.
- Wähle die Finanzierung nach Verwendungszweck und Rückzahlungspflichten.
- Behandle Höchstbeträge als Programmgrenzen, nicht als zugesagtes Geld.
Fragen zu Zuschüssen und privaten Kosten
Muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden?
Wenn du die Auflagen erfüllst, grundsätzlich nicht. Bei Verstößen gegen den Förderbescheid oder bei zweckwidriger Verwendung kann die Förderstelle Geld zurückfordern.
Darfst du Fördergeld für private Kosten verwenden?
Nur wenn das Programm private Lebenshaltungskosten ausdrücklich fördert. Prüfe den vorgesehenen Verwendungszweck im Merkblatt und im Bescheid.

Den Geldbedarf realistisch berechnen
Plane neben Anschaffungen auch Warenlager, laufende Betriebsausgaben und die Zeit bis zu regelmäßigen Zahlungseingängen. Der Kapitalbedarfsplan des Existenzgründungsportals hilft dir, diese Posten getrennt zu erfassen. Plane deinen privaten Lebensunterhalt zusätzlich und setze private und betriebliche Kosten nicht doppelt an.
Ein fiktives Beispiel: 35.000 Euro für Gründung und Investitionen, 10.000 Euro für das erste Warenlager, 25.000 Euro für die betriebliche Anlaufphase und 10.000 Euro Reserve ergeben einen betrieblichen Kapitalbedarf von 80.000 Euro. Die Beträge sind Beispielwerte und keine Branchenstandards. Deinen persönlichen Lebensunterhalt rechnest du hinzu, sofern du ihn nicht bereits an anderer Stelle eingeplant hast.
Der KfW-Gründungsmonitor 2026 nennt für 2025 einen medianen Finanzmitteleinsatz von 15.000 Euro bei Gründungen im Vollerwerb und 2.000 Euro im Nebenerwerb. Der Median bedeutet: Die Hälfte der untersuchten Gründungen setzte weniger Geld ein, die andere Hälfte mehr. Diese Werte beschreiben die erfassten Gründungen; sie bestimmen nicht den Finanzbedarf deines Vorhabens.
Zahlungsfähigkeit mitplanen
Ein Rentabilitätsplan zeigt, ob dein Vorhaben voraussichtlich Gewinn erwirtschaftet. Er zeigt aber nicht, ob am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto liegt. Dafür brauchst du eine Liquiditätsvorschau. Sie stellt für jeden Zeitraum den Kontostand zu Beginn, erwartete Zahlungseingänge und fällige Auszahlungen gegenüber.
Eine ausgestellte Rechnung ist noch kein Zahlungseingang. Berücksichtige Zahlungsziele, saisonale Schwankungen und verspätete Kundenzahlungen. Prüfe regelmäßig, ob das vorhandene Geld für Miete, Waren, Löhne, Steuern und Kreditraten bis zum nächsten erwarteten Zahlungseingang reicht.
Rechne auch ein Belastungsszenario durch. Setze zum Beispiel 20 Prozent weniger Umsatz an und verschiebe Kundenzahlungen nach hinten. Diese Annahmen sind frei gewählte Beispielwerte, keine allgemeine Vorgabe. Sie zeigen, ob deine Reserve auch bei einem schwächeren Geschäftsverlauf ausreicht.
Eigenmittel passend einsetzen
Eigenmittel und bereits erzielte Umsätze verringern den Betrag, den du über Kredite, Fördermittel oder andere Quellen finanzieren musst. Setze dein verfügbares Geld trotzdem nicht vollständig ein. Prüfe, welche Reserve für unerwartete Betriebsausgaben und deinen Lebensunterhalt bleibt, wenn Umsätze niedriger ausfallen oder Zahlungen später eingehen.
Eine allgemeingültige Eigenkapitalquote gibt es nicht. Welche Eigenmittel erwartet werden, hängt vom Vorhaben, dem Förderprogramm und dem Finanzierungspartner ab.
Kredit, Zuschuss und Beteiligung vergleichen
Kredit, Zuschuss und Beteiligung finanzieren unterschiedliche Vorhaben und bringen unterschiedliche Pflichten mit sich. Vergleiche neben der Summe auch Rückzahlung, laufende Kosten, Sicherheiten und Rechte der Geldgeber. Maßgeblich sind immer Förderbescheid und Vertrag.
| Finanzierungsweg | Zweck und Rückzahlung | Rechte Dritter und Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Bank- oder Förderkredit | Du erhältst Fremdkapital, das du einschließlich Zinsen zurückzahlst. | Zinssatz, Tilgung, Laufzeit, Sicherheiten und Auszahlungsvoraussetzungen stehen im Angebot. Förderkredite sind zusätzlich an Programmbedingungen gebunden, etwa beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW. |
| Zuschuss | Du erhältst Geld für einen festgelegten Zweck. Wenn du die Auflagen erfüllst, musst du es grundsätzlich nicht zurückzahlen. | Der Bescheid legt fest, wofür du das Geld einsetzen darfst und welche Belege du vorlegen musst. Bei Verstößen kann die Förderstelle Geld zurückfordern. |
| Bürgschaft oder Garantie | Eine Bürgschaftsbank, ein öffentlicher Träger oder ein anderer Garant sichert dem Kreditgeber einen Teil des Ausfallrisikos ab. | Die Absicherung verschafft deinem Unternehmen kein zusätzliches Kapital und befreit dich nicht automatisch von der Kreditschuld. Kläre, wer bei Zahlungsausfall haftet und ob der Bürge Geld von dir zurückfordern darf. |
| Beteiligungskapital | Investierende stellen Kapital bereit und erhalten dafür vereinbarte Anteile oder vergleichbare Rechte. Eine feste Tilgung wie bei einem Kredit ist nicht vorgesehen. | Stimm-, Informations- und Kontrollrechte ergeben sich aus dem Vertrag. Prüfe besonders, für welche Entscheidungen du die Zustimmung der Beteiligten brauchst. |
| Mezzaninkapital | Diese Mischform verbindet Merkmale von Kredit und Beteiligung. Die Vereinbarung bestimmt Vergütung, Rückzahlung und Rang im Insolvenzfall. | Prüfe feste Zinsen, gewinnabhängige Vergütungen und den Rückzahlungszeitpunkt. Der Mikromezzaninfonds veranschaulicht diese Finanzierungsform. |
| Crowdfunding | Viele Personen finanzieren ein Vorhaben über eine Plattform. Beim gegenleistungsbasierten Crowdfunding erhalten sie etwa ein Produkt; Crowdinvesting vermittelt Beteiligungen, Crowdlending Darlehen. | Gegenleistung, Plattformkosten und Rückzahlungspflichten richten sich nach dem Modell und dem Vertrag. Die Gründerplattform erklärt die Unterschiede. |
Software, Forschungsergebnisse und andere immaterielle Werte eignen sich oft schlechter als Kreditsicherheit als Maschinen oder Immobilien. Banken können sie bei Zahlungsausfall schwerer bewerten und verwerten. Die OECD beschreibt diese Hürde für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland in ihrem Bericht von 2024. Beteiligungskapital kann solche Vorhaben finanzieren, verlangt dafür aber die vertraglich vereinbarten Rechte der Investierenden.
Förderungen nach Zweck auswählen
Wähle die Förderung danach aus, wofür du Geld brauchst: für betriebliche Ausgaben, deinen Lebensunterhalt, Beratung oder ein innovatives Vorhaben. Die Angaben entsprechen dem Förderstand vom 5. November 2026. Höchstbeträge sind keine Zusage. Förderstelle oder Finanzierungspartner prüfen Voraussetzungen, Bonität und Vorhaben.
| Programm und Zielgruppe | Zweck und Höchstbetrag | Rückzahlung oder Gegenleistung | Antrag und wichtige Grenzen |
|---|---|---|---|
| ERP-Gründerkredit – StartGeld: Gründungen und Unternehmen unter fünf Jahren im Haupt- oder Nebenerwerb | Betriebliche Vorhaben bis 200.000 Euro, davon höchstens 80.000 Euro Betriebsmittel | Kredit. Die KfW trägt 80 Prozent des Risikos der Hausbank; du zahlst den Kredit vollständig zurück. | Antrag über einen Finanzierungspartner. Maßgeblich ist grundsätzlich die erste Umsatzerzielung. Bankübliche Sicherheiten, Eigenmittel und bei haftungsbeschränkten Rechtsformen persönliche Mitverpflichtungen spielen bei der Prüfung eine Rolle. |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: natürliche Personen mit Vorhaben im Haupterwerb | Bis 500.000 Euro je Person, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten | Kredit mit Zinsen und Tilgung; die Bürgschaftsbank garantiert der Hausbank 100 Prozent. Du haftest persönlich. | Antrag über die Hausbank. Bei 200.000 Euro Kosten sind höchstens 70.000 Euro förderfähig. Laufzeit: zehn Jahre mit zwei oder 15 Jahre mit fünf tilgungsfreien Jahren; Zinsen fallen auch während der tilgungsfreien Jahre an. KfW-Merkblatt 077 |
| Gründungszuschuss: bestimmte Beziehende von Arbeitslosengeld | Lebensunterhalt: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich, danach auf Antrag bis zu neun Monate 300 Euro | Zuschuss, keine Investitionsförderung | Antrag bei der Agentur für Arbeit. Erforderlich sind grundsätzlich 150 Tage Restanspruch, hauptberufliche Selbstständigkeit und eine positive Tragfähigkeitsbeurteilung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Bundesagentur für Arbeit |
| Einstiegsgeld und Sachgüterleistungen: bestimmte Personen im Grundsicherungsgeldbezug | Einstiegsgeld bis 24 Monate; Sachgüter-Zuschuss bis 5.000 Euro, Darlehen auch darüber | Ermessensleistung; Sachgüter als Zuschuss oder Darlehen | Antrag beim Jobcenter mit Geschäfts-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan. BA |
| EXIST-Gründungsstipendium | Innovative Vorhaben aus Hochschulen und Forschung: zwölf Monate, 1.000 bis 3.000 Euro monatlich | Stipendium | Antrag über Hochschule oder Forschungseinrichtung. Programmregeln |
| Mikromezzaninfonds Deutschland III | Beteiligung bis 100.000 Euro, für bestimmte Gruppen bis 150.000 Euro | Jährlich effektiv 8 Prozent Vergütung, mögliche Gewinnbeteiligung und Bearbeitungsgebühr | Antrag bei einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Programminformation |
| BAFA-Beratungsförderung | Beratungskosten bis 3.500 Euro; Zuschuss je nach Standort 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, oder 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro | Zuschuss für Beratung, kein Startkapital | Für Anträge bis 31. Dezember 2026. Der Beratungsvertrag gilt bereits als Beratungsbeginn. Programminformation |
Prüfe vor Bestellung, Vertragsabschluss oder Beratungsbeginn die Regeln zum Vorhabensbeginn. Ein zu früher Start schließt die Förderung häufig aus. Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt seit dem 30. Juni 2026 keine neuen Kredite. Regionale Programme hängen von Standort, Branche und dem aktuellen Förderaufruf ab.
Förderung nach Zweck wählen
Finanziere Betriebsausgaben über Kredite oder Beteiligungen. Decke deinen Lebensunterhalt mit Leistungen, die dafür vorgesehen sind. Beratungs- und Innovationszuschüsse zahlen nur die jeweils festgelegten Kosten.
Häufige Fragen
Lassen sich Förderungen kombinieren?
Das hängt vom Programm und von den finanzierten Ausgaben ab. Kläre die Kombination vor dem Antrag mit der zuständigen Stelle.
Ist der Höchstbetrag sicher?
Nein. Er begrenzt die mögliche Förderung. Die Förderstelle oder Bank entscheidet über deinen konkreten Antrag.
Antrag vor Vorhabensbeginn stellen
Prüfe die Förderregeln, bevor du etwas bestellst, einen Vertrag unterschreibst oder die geförderte Tätigkeit aufnimmst. Als Vorhabensbeginn zählt die Handlung, die das jeweilige Programm als Start festlegt. Häufig ist das ein Vertragsabschluss. Wer zu früh beginnt, verliert unter Umständen die Förderfähigkeit.
Bei KfW-Krediten stellst du den Antrag über einen Finanzierungspartner, meist eine Bank oder Sparkasse. Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn vorliegen. Prüfe im aktuellen Merkblatt, welche Handlung als Beginn gilt. Eine Antragstellung ist keine Kreditzusage. Plane daher keine Bestellung oder Investition ein, solange die Bank den Kredit nicht zugesagt hat.
Für das EXIST-Gründungsstipendium gelten Regeln für die Zeit vor der Gründung. Eine Gründung oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Projektbeginn kann den Fördervoraussetzungen widersprechen. Stimme deinen Zeitplan früh mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung ab, über die du den Antrag einreichst.
Bei der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen wartest du vor Beginn der Beratung auf das Informationsschreiben. Bereits ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt als Beginn. Die BAFA-Informationen zur Unternehmensberatung erläutern die Reihenfolge.
Bereite die Unterlagen passend zum Programm vor. Je nach Förderung brauchst du einen Geschäftsplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Liquiditätsvorschau, Qualifikationsnachweise oder eine Rentabilitätsvorschau. Kläre vor jeder Bestellung, Vertragsunterschrift oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit der zuständigen Stelle, ob dies bereits als Vorhabensbeginn zählt.
Antrag, Entscheidung und Bescheid trennen
Ein Förderantrag löst zunächst die Prüfung aus. Bei einem Kredit entscheidet der Finanzierungspartner über die Kreditvergabe. Bei einem Zuschuss legt der Förderbescheid fest, ob Geld bewilligt wird und welche Auflagen gelten. Verbindlich sind erst die Kreditentscheidung oder der Förderbescheid sowie die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Punkte
- Reiche den Antrag ein, bevor du nach den Programmregeln mit dem Vorhaben beginnst.
- Kläre Zweifelsfälle vor einem Vertragsabschluss mit der zuständigen Stelle.
- Plane erst mit Fördermitteln, wenn eine verbindliche Zusage vorliegt.
Häufige Fragen
Ist ein unterschriebener Vertrag immer der Vorhabensbeginn?
Nein. Die Programme legen unterschiedlich fest, welche Handlung zählt. Bei der BAFA-Beratungsförderung beginnt das Vorhaben bereits mit dem Beratungsvertrag.
Darf ich nach dem Antrag sofort loslegen?
Nur wenn die Programmregeln das erlauben. Warte im Zweifel auf die Kreditentscheidung, den Förderbescheid oder eine schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle.
Verträge vor der Unterschrift prüfen
Programmbeschreibungen nennen allgemeine Förderregeln. Verbindlich sind die Bedingungen in deinem Kreditvertrag, Beteiligungsvertrag oder Förderbescheid. Dort steht, wer Geld erhält, welche Sicherheiten gelten, wann die Auszahlung erfolgt und welche Pflichten du erfüllen musst. Bei Zuschüssen legt der Förderbescheid außerdem fest, wofür du das Geld verwenden darfst und welche Belege du vorlegen musst.
Prüfe vor der Unterschrift diese Fragen. Nicht jede Frage betrifft jeden Vertrag:
- Wer nimmt den Kredit auf, und wer haftet zusätzlich mit dem Privatvermögen?
- Welche Kosten enthält der effektive Jahreszins, und welche Gebühren kommen hinzu?
- Wann beginnen Zinsbindung und Tilgung, und wann werden weitere Zahlungen fällig?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Auszahlung, und wofür darfst du die Mittel verwenden?
- Welche Kosten fallen an, wenn du den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlst?
- Welche Berichte, Informationen und Belege musst du einreichen?
- Welche Informations-, Stimm- oder Kontrollrechte erhält ein Beteiligungsgeber?
- Welche Folgen hat es, wenn dein Vorhaben vom Plan abweicht oder du Vertragsbedingungen verletzt?
Eine tilgungsfreie Zeit verschiebt nur die Rückzahlung des Kreditbetrags. Sie ist nicht automatisch zinsfrei: Während dieser Zeit zahlst du in der Regel weiter Zinsen. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fallen während der tilgungsfreien Jahre weiterhin Zinsen an. Das Programm weist außerdem auf mögliche Kosten bei außerplanmäßiger Tilgung hin.
Vergleiche die vollständigen Vertragsunterlagen und den Förderbescheid, statt nur auf den beworbenen Höchstbetrag zu schauen. Kläre unverständliche Punkte mit dem Finanzierungspartner oder der zuständigen Förderstelle, bevor du unterschreibst.
Häufige Fragen zur Finanzierung
Ist ein KfW-Gründungskredit ein Zuschuss?
Nein. Du zahlst den Kredit nach den vereinbarten Bedingungen zurück. Zinsen und Tilgungsraten stehen im Kreditvertrag.
Übernimmt die KfW beim StartGeld 80 Prozent deiner Schulden?
Nein. Die 80-prozentige Risikoübernahme sichert der Hausbank einen Teil ihres Ausfallrisikos ab. Deine Pflicht, den Kredit vollständig zurückzuzahlen, bleibt bestehen.
Gibt es eine feste Eigenkapitalquote für jede Gründung?
Nein. Es gibt keine einheitliche Quote für alle Gründungsvorhaben. Beim StartGeld verlangt die KfW beispielsweise kein Eigenkapital. Die Bank prüft trotzdem, ob dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und du den Kredit zurückzahlen kannst.
Darf dein Unternehmen vor dem Antrag schon gegründet sein?
Das richtet sich nach dem jeweiligen Programm und den Regeln zum Vorhabensbeginn. Kläre vor der Gründung, vor Vertragsabschlüssen, Bestellungen oder der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, was das Programm als Beginn wertet.
Sind tilgungsfreie Jahre kostenlos?
Nein. Die tilgungsfreie Zeit setzt nur die Rückzahlung des Kreditbetrags aus. Für den offenen Kredit fallen weiter Zinsen an.
Kannst du den Mikrokreditfonds Deutschland noch neu beantragen?
Nein. Die Neukreditvergabe wurde nicht über den 30. Juni 2026 hinaus verlängert. Laufende Kredite werden weiterhin abgewickelt.
Das Wichtigste zur Gründungsfinanzierung
- Berechne den gesamten Geldbedarf: Plane Anschaffungen, Warenlager, laufende Kosten und Anlaufverluste. Erfasse deinen privaten Lebensunterhalt getrennt und prüfe mit einer Liquiditätsvorschau, ob Geld rechtzeitig für fällige Rechnungen reicht.
- Wähle die Finanzierung nach ihrem Zweck: Kredite zahlst du zurück. Zuschüsse gelten nur für festgelegte Zwecke und Auflagen. Beteiligungskapital kann Investierenden Mitspracherechte geben. Bürgschaften sichern Kredite ab, tilgen aber nicht deine Schulden.
- Prüfe Förderregeln vor dem Start: Beim ERP-Gründerkredit StartGeld sind laut Stand vom 5. November 2026 bis zu 200.000 Euro möglich, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Der Höchstbetrag ist keine Zusage; Voraussetzungen, Kreditwürdigkeit und Konditionen werden im Einzelfall geprüft.
- Kläre den Vorhabensbeginn: Manche Programme verlangen den Antrag, bevor du bestellst, Verträge unterschreibst oder die geförderte Tätigkeit aufnimmst. Frage vor solchen Schritten bei der zuständigen Stelle oder deinem Finanzierungspartner nach.
- Lies Vertrag und Förderbescheid genau: Prüfe persönliche Haftung, Zinsen, Tilgung, Gebühren, Auszahlungsvoraussetzungen und Nachweispflichten. Tilgungsfreie Jahre setzen die Rückzahlung des Kreditbetrags aus, machen den Kredit aber nicht zinsfrei.
FAQ
Wie berechne ich, wie viel Geld meine Gründung braucht?
Erfasse einmalige Gründungs- und Investitionskosten, Warenlager, laufende Ausgaben und mögliche Verluste in der Anlaufphase. Plane zusätzlich eine betriebliche Reserve und deinen privaten Lebensunterhalt. Eine Umsatz- oder Gewinnprognose zeigt allein nicht, ob du Rechnungen rechtzeitig bezahlen kannst.
Ist ein KfW-Gründungskredit ein Zuschuss?
Nein. Ein KfW-Gründungskredit ist ein Darlehen, das du nach den vereinbarten Bedingungen zurückzahlst. Förderhöchstbeträge sind keine Kreditzusage. Die Entscheidung hängt unter anderem von den Programmvoraussetzungen und der Prüfung durch den Finanzierungspartner ab.
Übernimmt die KfW beim StartGeld 80 Prozent meiner Schulden?
Nein. Die 80-prozentige Risikoübernahme beim StartGeld schützt die Hausbank teilweise vor einem Kreditausfall. Deine Rückzahlungspflicht verringert sich dadurch nicht.
Gibt es eine feste Eigenkapitalquote für jede Unternehmensgründung?
Nein. Eine allgemeingültige Quote gibt es nicht. Die Anforderungen richten sich nach dem Vorhaben, dem Programm und dem Finanzierungspartner. Vorhandene Eigenmittel können in die Bonitätsprüfung einfließen.
Darf ich vor dem Förderantrag schon Verträge unterschreiben oder das Unternehmen gründen?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Bei KfW-Finanzierungen muss der Antrag grundsätzlich vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Auch Verträge oder Bestellungen können nach den Programmregeln als Beginn zählen. Kläre deshalb vor einer verbindlichen Entscheidung mit der zuständigen Stelle, welche Schritte erlaubt sind.
Kann ich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld für betriebliche Anschaffungen nutzen?
Der Gründungszuschuss unterstützt grundsätzlich deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung, wenn du aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus hauptberuflich selbstständig wirst. Einstiegsgeld richtet sich an Personen im Grundsicherungsgeldbezug und wird individuell geprüft. Mögliche Hilfen für notwendige Sachgüter sind eine gesonderte Leistung des Jobcenters.
Sind tilgungsfreie Jahre bei einem Förderkredit zinsfrei?
Nein. Tilgungsfrei bedeutet, dass du den Kreditbetrag in dieser Zeit noch nicht zurückzahlst. Für den offenen Kredit fallen weiterhin Zinsen an.
Was passiert, wenn ich eine GmbH oder UG gründe und einen KfW-Kredit aufnehme?
Eine haftungsbeschränkte Rechtsform schließt persönliche Mitverpflichtungen bei einer Finanzierung nicht automatisch aus. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld sieht das Merkblatt unter bestimmten Bedingungen anteilige Mitverpflichtungen beteiligter natürlicher Personen vor. Prüfe deshalb genau, wer den Vertrag unterschreibt und wer haftet.
Welche Rate passt zu deiner Rechnung?
Spiele Betrag, Laufzeit und einen angenommenen Zins durch.


