Allgemeine Finanzinformationen für Deutschland. Konditionen, steuerliche Regeln und persönliche Voraussetzungen können sich unterscheiden. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Wenn du einen Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen willst, bitte die Bank um eine schriftliche Berechnung für einen bestimmten Zahlungstag. Der Ablösebetrag umfasst die noch offene Kreditsumme, die bis zu diesem Tag anfallenden Zinsen und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist ein Ausgleich, den die Bank unter bestimmten Voraussetzungen für die frühere Rückzahlung verlangen kann.
Welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob du den Kredit privat oder für einen Betrieb aufgenommen hast. Auch die Kreditart und die Vertragsbedingungen spielen eine Rolle. Mit der Anfrage kündigst du den Kredit nicht und verpflichtest dich noch nicht zur Rückzahlung.
Diese Angaben gehören in die Anfrage
Nenne deinen Namen und die Kredit- oder Vertragsnummer. Schreib dazu, ob du den Kredit ganz oder teilweise zurückzahlen willst und an welchem Tag du zahlen möchtest. Bitte die Bank um eine schriftliche Aufstellung der Beträge. Sie sollte die noch offene Kreditsumme und die bis zum Zahlungstag anfallenden Zinsen ausweisen. Auch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sollte aufgeführt sein.
Wenn du nur einen Teil zurückzahlst, frag auch, ob die Bank einen Mindestbetrag verlangt und ob sich danach deine Monatsrate oder die Laufzeit ändert. Wenn du den Kredit vollständig zurückzahlst, frag, was mit den Sicherheiten geschieht, zum Beispiel mit einer eingetragenen Grundschuld. Lass dir außerdem das richtige Zahlungskonto und den nötigen Verwendungszweck nennen.
Nenne einen konkreten Zahlungstag, damit die Bank den Betrag für diesen Termin berechnet. Für einen anderen Tag kann der Betrag anders ausfallen. Für alle Kreditarten gibt es weder eine einheitliche Berechnungsformel noch ein vorgeschriebenes Anfrageformular. Vergleiche die Abrechnung deshalb mit deinem Vertrag.
Muster für die Anfrage
Betreff: Bitte um Ablösebetrag zum [Datum] – Darlehensnummer [Nummer]
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, welchen Betrag ich zum [Datum] zur vollständigen [oder teilweisen] Ablösung meines Darlehens mit der Nummer [Nummer] zahlen müsste.
Bitte schlüsseln Sie den Betrag nach Bestandteilen auf und teilen Sie mir mit, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung oder weitere Kosten berechnet werden. Nennen Sie mir außerdem das Zahlungskonto und den erforderlichen Verwendungszweck. Bei einer Teilablösung bitte ich um Auskunft zu den Auswirkungen auf Rate und Laufzeit.
Diese Anfrage dient zunächst der Information und ist keine Kündigung oder verbindliche Ablöseerklärung.
Wenn du tatsächlich kündigen oder zurückzahlen willst, kläre mit der Bank, welche Erklärung und welche Fristen gelten, besonders wenn dein Vertrag eine Zinsbindung oder feste Kündigungsregeln enthält.

Privatkredit oder betrieblicher Kredit?
Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, wofür du den Kredit aufnimmst. Nach § 13 BGB bist du Verbraucher, wenn du als Privatperson ein Geschäft überwiegend für private Zwecke abschließt. Handelst du als Privatperson überwiegend für deine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit, giltst du grundsätzlich als Unternehmer. Auch mit einer eigenen Firma bist du also nicht automatisch Verbraucher oder Unternehmer. Entscheidend ist, wofür du den Kredit aufnimmst.
Die besonderen Regeln für Verbraucherdarlehen gelten grundsätzlich, wenn ein Unternehmer den Kredit vergibt und ein Verbraucher ihn aufnimmt. Ein Kredit für betriebliche Ausgaben fällt nicht allein deshalb unter diese Regeln, weil eine Privatperson den Vertrag unterschrieben hat.
Wenn du einen Privatkredit ablösen willst
Bei einem Verbraucherdarlehen kannst du den Kredit grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Nach § 501 BGB sinken dadurch die Gesamtkosten um die Zinsen und Kosten für die verbleibende Laufzeit. Bei einem Kredit mit gebundenem Sollzinssatz, also einem Zinssatz, der für eine vereinbarte Zeit feststeht, darf die Bank unter den Voraussetzungen des § 502 BGB zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese soll den unmittelbaren Schaden ausgleichen, der durch die frühere Rückzahlung entsteht.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen begrenzt § 502 BGB die Entschädigung grundsätzlich auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Wenn bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin höchstens ein Jahr bleibt, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zu diesem Termin angefallen wären. Für Immobilienkredite und Unternehmenskredite gelten diese Grenzen nicht automatisch. Das Gesetz schließt eine Vorfälligkeitsentschädigung unter bestimmten Voraussetzungen aus. Ob das für deinen Vertrag gilt, hängt von den Vertragsangaben und der Abrechnung ab.
Für ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gelten besondere Regeln. Während der Zinsbindung brauchst du grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, um den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Auch dann kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Lass dir deshalb erklären, warum du den Kredit ablösen darfst und wie die Bank mögliche Kosten berechnet.
Kündigung und Ablösung unterscheiden
Mit der Auskunft zum Ablösebetrag erfährst du, wie viel die Rückzahlung an einem bestimmten Tag kosten soll. Eine Kündigung beendet den Kredit, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Wenn du noch überlegst, ob und wann du den Kredit zurückzahlst, kündige ihn nicht mit deiner Anfrage.
§ 489 BGB gibt dir unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, einen Kredit mit gebundenem Sollzinssatz zu kündigen. Du kannst zum Ende der Sollzinsbindung kündigen. Außerdem kannst du den Kredit grundsätzlich zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wenn du später eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzinssatz geschlossen hast, kann diese Vereinbarung für den Fristbeginn entscheidend sein. Bei einem Kredit mit veränderlichem Zinssatz gilt nach § 489 eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Wenn du ein gesetzliches Kündigungsrecht nutzt, prüfe die Frist und den Rückzahlungstermin genau. Nach § 489 gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn du den geschuldeten Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Wirksamwerden zurückzahlst.

Unternehmenskredite gesondert prüfen
Bei einem Kredit für deinen Betrieb gelten die Regeln für Verbraucher zur vorzeitigen Rückzahlung und zu Entschädigungsgrenzen grundsätzlich nicht automatisch. Entscheidend sind der Vertrag und die geltenden Gesetze. Sag der Bank deshalb klar, ob du zunächst nur eine Auskunft möchtest, den Kredit teilweise oder vollständig zurückzahlen willst oder ihn kündigen möchtest.
Prüfe auch bei einem Betriebskredit, ob du ein gesetzliches Kündigungsrecht hast. Die §§ 489 und 490 BGB enthalten Regeln, die für Darlehensnehmer allgemein gelten. Sie verweisen zugleich auf mögliche Einschränkungen im Kreditwesengesetz. Ob ein Kündigungsrecht gilt, hängt unter anderem von der Kreditart und den Sicherheiten ab. Auch der Vertrag spielt dabei eine Rolle. Kläre deshalb gesondert, welche Regeln und Entschädigungsgrenzen für deinen Betriebskredit gelten.
Wenn du den bisherigen Kredit mit einer neuen Finanzierung zurückzahlen willst, stimme den Zahlungstag mit der neuen Bank und deinem bisherigen Kreditgeber ab. So passt der Zahlungstag zu dem Termin, für den deine bisherige Bank den Ablösebetrag berechnet hat.
Wenn die Abrechnung unklar ist
Prüfe, ob der Ablösebetrag für deinen gewünschten Zahlungstag gilt. Wenn etwas unklar ist, bitte die Bank um eine verständliche Aufstellung. Lass dir erklären, auf welche Vertragsregel oder welches Gesetz sich eine Vorfälligkeitsentschädigung stützt und wie die Bank sie berechnet. Bei Immobilien- und Unternehmenskrediten sollte die Bank die Regeln für die jeweilige Kreditart anwenden.
Eine allgemeine Auskunft zeigt nicht, ob eine konkrete Entschädigung rechtmäßig ist. Dafür kommt es unter anderem auf den Vertrag und die Kreditart an. Auch die Zinsbindung und der genaue Zahlungstag spielen eine Rolle. Wenn die Abrechnung eine hohe Entschädigung enthält oder du die Berechnung nicht verstehst, lass den Vertrag und die Abrechnung von einer Fachperson prüfen, bevor du verbindlich kündigst oder zahlst.
Welche Rate passt zu deiner Rechnung?
Spiele Betrag, Laufzeit und einen angenommenen Zins durch.

